
„Das ist das Gesicht des Wohngebiets“: Wie Frankfurt seinen Stararchitekten verlor
Das Neubauquartier Römerhof in Frankfurt am Main gilt als Lehrstück darüber, wie ambitionierte städtebauliche Konzepte im Geflecht kommunaler Kompromisse und planerischer Routinen scheitern können. Im Sommer 2020 war die Erwartung noch hoch: Ein „zweites Nordend“ werde auf dem Gelände des ehemaligen Busbetriebshofs der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) nahe dem Rebstockpark entstehen, hieß es damals.
Der Frankfurter Architekt Christoph Mäckler, Gründer des Instituts für Stadtbaukunst an der Technischen Universität Dortmund, hatte für das Areal ein Konzept entwickelt, das in Deutschland als einzigartig galt. Die Forschungsergebnisse des Instituts sollten erstmals unmittelbar in ein konkretes Bauvorhaben einfließen. Der öffentliche Raum stand im Mittelpunkt, nicht die individuelle Parzelle.
Flügelhäuser als städtebauliches Leitbild
Kernstück des Konzepts waren sogenannte Flügelhäuser mit L-förmigem Grundriss. Im Unterschied zur konventionellen Zeilenbauweise stehen diese Baukörper nicht parallel zur Straße, sondern bilden mit ihrem längeren Flügel eine Abfolge von Innenhöfen. Das Ergebnis erinnert an die gründerzeitlichen Quartiere rund um die Frankfurter Innenstadt, ist aber offener als die Vorbilder des 19. Jahrhunderts und erlaubt zeitgemäße Wohnformen.
Mäckler und sein Team errechneten für das benachbarte Neubaugebiet Riedberg, dass eine vergleichbare Planung nach diesem Prinzip 20 Prozent mehr Geschossfläche bei gleichzeitig 40 Prozent weniger Verkehrsfläche ergeben hätte. Zusätzlich wäre noch Raum für einen Park geblieben. In Darmstadt und Heidelberg fand das Konzept Anklang, in Frankfurt hingegen verlief es im Sande.
Was ging in Frankfurt schief?
Sechs Jahre nach den ersten Planungsworkshops hat sich die anfängliche Begeisterung in Ernüchterung verwandelt. Mischa Bosch, Geschäftsführer bei Mäckler Architekten, türmte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (F.A.Z.) einen Stapel Ordner auf den Tisch: abgeheftete Pläne, Protokolle, Variantenstudien aus Jahren intensiver Abstimmung mit dem städtischen Wohnungsbauunternehmen ABG Frankfurt Holding und dem Stadtplanungsamt.
Immer wieder habe es Änderungswünsche und neue Diskussionen gegeben, sagt Mäckler. Doch am Ende sei man stets zu einem Konsens gelangt; einzelne Festlegungen, etwa zur Schulplanung, seien sogar schriftlich in Protokollen festgehalten worden. Die Ernüchterung kam, als das Stadtplanungsamt den Bebauungsplan auf Basis eines Entwurfs des Planungsbüros Albert Speer + Partner (AS+P) aufstellte. Mäckler und seine Mitarbeiter erfuhren davon nicht aus direkter Kommunikation, sondern aus der Beschlussvorlage von Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) für das Frankfurter Stadtparlament.
Mäckler kommentierte gegenüber der F.A.Z.: „Wir sind entsetzt. Von unseren Konzepten ist nichts mehr übrig geblieben.“ Konkret störte ihn die Positionierung eines Parkhauses, im neuen Plan als „Mobilitätszentrum“ bezeichnet, am Eingang des Quartiers von der Schmidtstraße aus. In seinen eigenen Plänen hatte er die Garage im Blockinneren verborgen. Wohnhäuser sollten das Gesicht des neuen Viertels prägen, nicht eine Verkehrsinfrastruktur.
Besonders kritisch beurteilte er, dass das Parkhaus unmittelbar neben der geplanten Grundschule zu liegen kommt. Ein verkehrsberuhigter Platz zwischen Schule und Kindertagesstätte sei einer normalen Straße gewichen. Kurz: Die Planung des öffentlichen Raums sei misslungen.
Wie reagiert die Stadtpolitik auf den Vorwurf des Konzeptbruchs?
Die Reaktionen aus dem Stadtplanungsamt und der Planungspolitik fielen erwartungsgemäß defensiv aus. ABG-Geschäftsführer Frank Junker verwies auf das Stadtplanungsamt als Verantwortlichen für den Bebauungsplanentwurf; AS+P habe dabei lediglich unterstützt. Planungsdezernent Gwechenberger (SPD) sprach von „kleinen Anpassungen“: Die Schule sei näher an den Park gerückt, der ruhende Verkehr neu geordnet worden.
Als sachliche Begründung führte das Dezernat an, dass Mäcklers vorgesehene Garage im Blockinneren mit dem Versickerungsgebot für Oberflächenwasser kollidiere, das sich aus den Anforderungen des § 55 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ergibt. Außerdem wolle man den Kraftfahrzeugverkehr bereits vor den Wohnblöcken bündeln. Die Dachfläche des Parkhauses könne der benachbarten Schule als zusätzliche Nutzfläche dienen. Entscheidend sei, dass Mäcklers Flügelhäuser im Bebauungsplan weiterhin ermöglicht würden.
Für Mäckler greift diese Argumentation zu kurz. Städtebauliche Qualität lasse sich nicht auf die Ermöglichung eines Haustyps reduzieren, wenn der Gesamtzusammenhang von öffentlichem Raum, Wegeführung und Nutzungsordnung nicht stimme. „Es muss doch eine städtebauliche Qualität haben“, sagte er. Das Stadtparlament stimmte der Aufstellung des Bebauungsplans Ende Januar 2026 zu. Vor 2030 werden auf dem Gelände neben dem Messeparkhaus keine Bagger rollen, denn zunächst muss ein neuer Busbetriebshof im Stadtteil Rödelheim fertiggestellt werden.
Frankfurt und das strukturelle Problem kommunaler Baukultur
Der Fall Römerhof ist kein Frankfurter Sonderfall, er ist ein Symptom. In deutschen Großstädten zeigt sich immer wieder das gleiche Muster: Forschungsbasierte oder architektonisch ambitionierte Leitkonzepte stehen am Anfang eines Planungsprozesses, werden aber im Verlauf von Jahren durch Kompromisse, wechselnde Zuständigkeiten und kleinteilige Optimierungsschritte ausgehöhlt. Am Ende bleibt oft ein bürokratisch abgesicherter Mittelweg, der keinem der ursprünglichen Ziele mehr gerecht wird.
Dabei hatte Frankfurt mit dem Römerhof besondere Voraussetzungen. Das Institut für Stadtbaukunst brachte fundierte Forschung ein, die Trägerschaft durch die ABG Frankfurt Holding bot einen verlässlichen Partner, und die Flügelhausidee war kein theoretisches Konstrukt, sondern ein erprobtes Modell. Dass am Ende das Planungsbüro AS+P mit einem anderen Entwurf zum Zug kam, ohne dass Mäckler direkt informiert wurde, wirft Fragen nach der Verlässlichkeit städtischer Planungsprozesse auf.
Aus Sicht der Planungskulturforschung lassen sich hier strukturelle Schwächen benennen: fehlende Verbindlichkeit informeller Planungsabsprachen, mangelnde Transparenz beim Wechsel von Planungsbüros sowie die Tendenz, den öffentlichen Raum als Restgröße zu behandeln, wenn Flächennutzungskonflikte entstehen. Genau das kritisiert auch das Institut für Stadtbaukunst seit Jahren.
Für die Stadtentwicklungspolitik in Hessen und im weiteren deutschsprachigen Raum bietet der Fall eine wichtige Lektion: Qualitätsorientierte Stadtplanung braucht nicht nur gute Konzepte, sondern auch institutionelle Mechanismen, die diese Konzepte über den gesamten Planungsprozess hinweg verbindlich halten. Gestaltungsbeiräte, verbindliche Qualitätsziele im Bebauungsplan nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB) oder vertraglich gesicherte Planungspartnerschaften wären denkbare Instrumente.
Mäckler hat mit dem Römerhof abgeschlossen: „Ich möchte damit nichts mehr zu tun haben.“ Dieser Satz klingt nach persönlicher Resignation, ist aber zugleich eine fachliche Diagnose. Wenn Architekten und Architektinnen, die ein Quartier über Jahre mit entwickelt haben, am Ende per Beschlussvorlage über den Kurswechsel informiert werden, ist nicht nur eine Zusammenarbeit gescheitert. Es ist auch ein Stück Vertrauen in die Verlässlichkeit städtischer Planungskultur.

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