Baukunst - Günter Grass Villa Behlendorf: Warum Lübeck das Erbe des Nobelpreisträgers verkaufen lässt
Haushaltszwänge gegen Kulturerbe © Depositphotos_225447360_S

Günter Grass Villa Behlendorf: Warum Lübeck das Erbe des Nobelpreisträgers verkaufen lässt

14.12.2025
 / 
 / 
Ignatz Wrobel

Der letzte Wille und die fiskalische Realität

Es gibt Immobilienanzeigen, die mit Gedichten werben. Beim Verkaufsinserat für die Villa des Literaturnobelpreisträgers Günter Grass im schleswig-holsteinischen Behlendorf ist das der Fall. Das Lübecker Maklerbüro Claußen zitiert aus dem Gedicht „Später Wunsch“ und spricht von einer „eindrucksvollen Villa aus prominentem Vorbesitz“. Für 1,6 Millionen Euro steht das Anwesen im Kreis Herzogtum Lauenburg zum Verkauf. Ein denkmalgeschütztes Landhaus aus der Jahrhundertwende, 354 Quadratmeter Wohnfläche, elf Zimmer, dazu ein Atelier mit großen Fensterflächen. Das Grundstück umfasst 21.600 Quadratmeter mit Streuobstwiese, Bachlauf, Karpfenteich und Gartenpavillon.

Der 2015 verstorbene Schriftsteller nannte es sein „Wurzelschlaghaus“. Hier lebte er mit seiner Frau Ute seit 1986, hier schrieb, malte und beobachtete er die Natur. Die Obstwiese bezeichnete er einmal als Utes „umzäunte Seelenanlage“. Im gemeinsamen Testament hatten die Eheleute festgelegt, dass das Anwesen einem gemeinnützigen Träger übertragen werden solle, der eine dauerhafte Nutzung als Museum oder Kulturort sicherstellt. Nach dem Tod von Ute Grass im April 2021 blieb fünf Jahre Zeit, einen solchen Träger zu finden.

Lübecks Absage und ihre Gründe

Die Hansestadt Lübeck, die bereits das Günter Grass-Haus in der Altstadt betreibt, schien der logische Partner. Die Kulturstiftung der Hansestadt legte eine umfassende Machbarkeitsstudie vor: Ein Künstlerhaus mit Stipendiatenplätzen, Ausstellungen und Veranstaltungen hätte entstehen können. Das Atelier wäre ein begehbares Exponat geworden, eine Verbindung zum 25 Kilometer entfernten Lübeck per Kulturbus und Schiffsverbindung war angedacht.

Doch die Zahlen sprachen eine andere Sprache. Die Kosten für Instandsetzung und Umbau wurden auf rund 3,8 Millionen Euro geschätzt. Hinzu kämen jährliche Betriebskosten von etwa 456.000 Euro. Seit dem Einzug von Grass 1986/1987 war wenig in das Gebäude investiert worden. Seit 2021 steht es leer.

Im Februar 2025 entschied die Lübecker Bürgerschaft mit den Stimmen von CDU, Grünen und FDP gegen eine weitere Prüfung. Der Unterhalt und die notwendige Sanierung seien für die Stadt mit ihren begrenzten finanziellen Mitteln nicht tragbar. Thorsten Fürter, Fraktionsvorsitzender der FDP, brachte es auf den Punkt: In einer Zeit, in der Lübeck mit einem Defizit von fast 100 Millionen Euro kämpfe, sei ein solcher Kraftakt nicht zu vermitteln. Selbst wenn Stiftungen Millionen zum Erwerb beigesteuert hätten, bliebe Lübeck auf den laufenden Kosten sitzen.

Ein regionalpolitisches Versäumnis?

Jörg-Philipp Thomsa, Direktor des Günter Grass-Hauses in Lübeck, bezeichnete die Entscheidung als „verpasste historische Chance“. Die SPD-Fraktion nannte die Ablehnung „nicht nachvollziehbar“ und kritisierte, dass eine Entscheidung aus angeblichen Kostengründen getroffen wurde, ohne dass diese Kosten überhaupt vollständig bekannt gewesen seien.

Die Kritik greift jedoch zu kurz. Die Frage, warum ausgerechnet die hoch defizitäre Hansestadt Lübeck das Anwesen hätte übernehmen sollen, obwohl es im Gebiet des Kreises Herzogtum Lauenburg liegt, wurde nie überzeugend beantwortet. Der Kreis selbst zeigte kein Interesse, ebenso wenig das Land Schleswig-Holstein. Auch die Bundeskulturförderung sprang nicht ein, obwohl sie 1,9 Millionen Euro für die Erweiterung des Grass-Hauses in Lübeck bereitstellte. Diese Mittel ermöglichen nun immerhin die dauerhafte Sicherung des Nachlasses: 5.500 Bände der Nobelpreisträgerbibliothek und rund 800 Gegenstände aus Behlendorf wurden nach Lübeck überführt.

Denkmalschutz ohne Nutzungskonzept

Der Fall Behlendorf offenbart ein grundsätzliches Dilemma der Kulturpolitik im ländlichen Raum. Denkmalgeschützte Gebäude von kulturhistorischer Bedeutung erfordern erhebliche Investitionen, können diese aber durch Nutzung kaum refinanzieren. Die Lage abseits touristischer Ströme erschwert den Betrieb als Kulturort zusätzlich. Die Machbarkeitsstudie sah eine Anbindung an die A20 als Vorteil, übersah aber, dass Kulturinteressierte selten wegen einer Autobahnauffahrt anreisen.

Hilke Ohsoling, Geschäftsführerin der Günter und Ute Grass Stiftung, betont, dass der Verkauf nicht dem gemeinsamen Testament widerspreche. Die Bemühungen, einen gemeinnützigen Träger zu finden, seien leider bis zuletzt ohne positives Ergebnis geblieben. Die Fünfjahresfrist ist abgelaufen, formal ist alles korrekt. Dennoch bleibt ein schaler Nachgeschmack.

Was bleibt

Franz Grass, einer der acht Erben, distanzierte sich öffentlich von den „viel zu kostspieligen“ Plänen für ein Kulturzentrum. Die Erben haben keine Entscheidungsgewalt über das Anwesen, sie sehen die Verantwortung bei der öffentlichen Hand, die diese nicht übernehmen wollte oder konnte.

Das Maklerbüro wirbt derweil mit Versen von Grass und der Nähe zur Autobahn. Viele Räume sind noch möbliert, das Wohn- und Musikzimmer zeigen Spuren des Lebens, das hier stattfand. Wer 1,6 Millionen Euro aufbringt und weitere Millionen in die Sanierung investiert, erhält ein Stück Literaturgeschichte. Ob sich jemand findet, der das Erbe im Sinne des Verstorbenen fortführt, bleibt offen.

Für die Architektur- und Kulturlandschaft Schleswig-Holsteins ist der Vorgang symptomatisch. Der Föderalismus verteilt Verantwortung auf viele Schultern, sodass am Ende niemand zugreift. Die Kommunen können nicht, das Land will nicht, der Bund fördert anderswo. Zurück bleibt ein denkmalgeschütztes Landhaus aus der Jahrhundertwende, dessen kulturelle Bedeutung niemand bestreitet, aber auch niemand finanzieren möchte. Günter Grass hätte darüber vermutlich einen Roman geschrieben.