
Das Ende der Pflicht – oder der Anfang der Ratlosigkeit
Die schwarz-rote Koalition hat am 24. Februar 2026 vollbracht, was CDU/CSU seit zwei Jahren versprochen haben: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – im Volksmund das Habecksche Heizungsgesetz – wird abgeschafft. Unionsfraktionschef Jens Spahn sagte es mit der Zufriedenheit eines Mannes, der einen langen Kampf gewonnen hat: „Der Heizungskeller wird wieder Privatsache.“ Wer aber glaubt, damit sei endlich Klarheit eingekehrt, irrt. Für Planerinnen und Planer beginnt mit dieser Kehrtwende eine neue Epoche der Unsicherheit.
Was wegfällt – und was stattdessen kommt
Das Kernstück des GEG, die Pflicht zur 65-prozentigen Versorgung neu eingebauter Heizungen aus erneuerbaren Energiequellen, entfällt. Konkret werden die Paragraphen 71 und 72 des Gebäudeenergiegesetzes gestrichen – jene Abschnitte, die 2023 nach monatelangem politischem Chaos eingefügt worden waren und die Wärmepumpe faktisch zur Pflichtlösung beim Heizungsneubau gemacht hatten. Für Büros, die in den letzten zwei Jahren ihre Sanierungsberatung und Neubauplanung konsequent auf dieses Regelwerk ausgerichtet haben, bedeutet das einen schmerzhaften Kurswechsel.
An die Stelle der verbindlichen Erneuerbare-Vorgabe treten drei neue Instrumente: erstens die sogenannte Bio-Treppe, die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ab Januar 2029 verpflichtet, neue Gasheizungen mit mindestens zehn Prozent biogenem Gas zu betreiben; zweitens eine Grüngasquote für Lieferanten, die ab 2028 bei einem Prozent starten soll; drittens eine analoge Grünöl-Quote für den Heizölsektor. Wie die Quoten nach 2030 ansteigen, will die Koalition erst im Gesetzgebungsprozess klären – ein Satz, der in Planungsbüros verständliches Kopfschütteln auslösen dürfte.
Der Gebäudesektor verfehlt seine Ziele – schon wieder
Die Zahlen, die dieser Entscheidung zugrunde liegen, sind ernüchternd. Der Gebäudesektor ist für rund 30 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Im Jahr 2025 stiegen seine Emissionen abermals an, um 3,2 Prozent auf 104 Millionen Tonnen – und das trotz des seit Anfang 2024 geltenden GEG. Das Klimaschutzgesetz schreibt für 2030 einen Zielwert von 67 Millionen Tonnen vor. Die Lücke ist also nicht kleiner geworden, sondern größer. Die Denkfabrik Agora Energiewende erwartet, dass ohne die 65-Prozent-Vorgabe die Klimaschutzlücke im Gebäudesektor bis 2030 um mindestens 15 Millionen Tonnen weiter zunehmen wird.
Architektinnen und Architekten kennen dieses Muster: Die Politik verschärft die Anforderungen, Fachleute richten ihre Beratung darauf aus, Planungsstandards werden angepasst – und dann dreht die Politik das Steuer um. Das Ergebnis ist ein Vertrauensverlust, der die Bauherrenschaft ebenso trifft wie die Fachleute selbst. Wer seinen Kunden und Kundinnen in den letzten zwei Jahren den Umstieg auf Wärmepumpen empfohlen hat, steht nicht falsch – aber er muss die Empfehlung neu begründen, ohne sich auf gesetzliche Vorgaben stützen zu können.
Planungsrechtliche Konsequenzen für die Praxis
Praktisch relevant ist zunächst die Entkopplung der Heizungsregeln von der kommunalen Wärmeplanung. Bislang war die Frage, ob eine neue Gas- oder Ölheizung zulässig ist, unmittelbar mit dem Abschluss der örtlichen kommunalen Wärmeplanung verknüpft. In Großstädten über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner hätte dieser Abschluss bis zum 30. Juni 2026 erfolgen müssen. Diese Koppelung entfällt nun vollständig. Architektinnen können ab sofort – unabhängig vom Planungsstand der Gemeinde – wieder Gas- und Ölheizungen in bestehende Gebäude einbauen lassen, unter der einzigen Auflage, ab 2029 einen Bio-Gas-Vertrag nachzuweisen.
Die Kontrolle dieser Anforderung soll künftig bei der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung durch Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger liegen – ein Instrument, das in seiner Praktikabilität von Energieberaterinnen und Energieberatern bereits jetzt kritisch bewertet wird. Stefan Bolln, Energieberater und Bundesvorsitzender des Energieberatendenverbands GIH, hat es deutlich formuliert: Wer eine neue Gasheizung einbaut, verschafft sich kurzfristig Luft – zahlt aber über die gesamte Betriebsdauer drauf.
Die Biogasfalle – und wer die Zeche zahlt
Aus energiewirtschaftlicher Sicht ist das neue Regelwerk problematisch. Grüne Gase – also Biomethan, grüner Wasserstoff und vergleichbare Energieträger – sind teuer und knapp. Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox kosten Biogastarife mit einem Biomethananteil von 65 Prozent bereits heute durchschnittlich 14,7 Cent pro Kilowattstunde, gegenüber 13,5 Cent für konventionelles Erdgas in der Grundversorgung. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass auf gasverbrauchende Haushalte im Jahr 2030 Mehrkosten von knapp 180 Euro allein durch die Grüngas-Anforderungen zukommen könnten – zuzüglich steigender CO2-Preise und Netzentgelte.
Für Architektinnen und Architekten stellt sich damit eine berufspolitisch heikle Frage: Welche Verantwortung tragen Planende, wenn sie Bauherrschaften bei der Heizungswahl beraten? Das neue Recht erlaubt die Gasheizung, die Fachliteratur und die Wirtschaftlichkeitsrechnung sprechen langfristig gegen sie. Die Denkfabrik Epico warnt, dass die steigenden Grüngasquoten innerhalb von wenigen Jahren zu Mengen führen, die der Markt absehbar nur sehr schwer bis gar nicht liefern kann. Wer diese Fakten kennt und schweigt, macht sich mitverantwortlich.
Wärmepumpenförderung bleibt – aber wie lange?
Ein beruhigendes Signal sendet die Koalition immerhin in Richtung klimafreundlicher Technologien: Die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen und vergleichbaren Systemen bleibt bis mindestens 2029 erhalten. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat dies ausdrücklich betont, auch wenn er einräumen musste, dass die genaue Ausgestaltung noch bis zum Sommer zwischen den Koalitionspartnern besprochen werden muss. Ein Detail, das zeigt: Auch diese Zusicherung steht auf unsicherem Boden.
Interessant ist dabei ein Blick auf den Markt: Im vergangenen Jahr stieg der Wärmepumpenabsatz in Deutschland um 55 Prozent auf knapp 300.000 Stück – die Wärmepumpe war damit erstmals das meistverkaufte Heizgerät. Dieser Trend folgt der Logik der Lebenszykluskosten und wurde durch kein politisches Signal gebremst. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG), wie das neue Regelwerk heißen soll, könnte diesen Trend verlangsamen – oder die Marktlogik setzt sich gegen die Politik durch.
Was Architektenkammern jetzt leisten müssen
Die berufspolitische Konsequenz aus diesem Zickzackkurs ist klar: Die Architektenkammern müssen ihre Beratungsleistung neu definieren. Nicht in dem Sinne, dass die Empfehlung für klimafreundliche Heizungen zurückgenommen werden sollte – im Gegenteil. Aber die Grundlage dieser Empfehlung verschiebt sich vom Gesetz zur fachlichen Überzeugung. Das ist anspruchsvoller, aber auch ehrlicher.
Konkret bedeutet das: Architekturverbände und Kammern sollten in den kommenden Wochen klare Positionspapiere herausgeben, die Mitgliedern erklären, welche Beratungspflichten aus dem neuen Recht entstehen, wie Haftungsrisiken bei der Heizungsempfehlung einzustufen sind und was der Wegfall der kommunalen Wärmeplanungspflicht für den Umgang mit Bestandsgebäuden bedeutet. Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll laut Koalitionszeitplan bis Ostern (Anfang April 2026) als Kabinettsentwurf vorliegen, am 1. Juli in Kraft treten. Die Zeit für Orientierung ist knapp.
Der Heizungskeller ist wieder Privatsache, sagt Jens Spahn. Für Architektinnen und Architekten stimmt das nur halb. Der Heizungskeller bleibt Planungssache – und damit Verantwortungssache.

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