Baukunst - Hessisches Denkmalschutzgesetz 2027: Reform oder Risiko für Baudenkmäler?
Freibrief für den Abriss: Wie Hessen den Denkmalschutz aushöhlt © Jan-Philipp Thiele/Unsplash

Hessisches Denkmalschutzgesetz 2027: Reform oder Risiko für Baudenkmäler?

22.02.2026
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Claudia Grimm

Wenn das Zumutbare zur Lücke wird

Hessens Reform des Denkmalschutzgesetzes: Modernisierung mit Risiko

Ein Gesetz aus dem Jahr 1986 bekommt neue Regeln

Rund vier Jahrzehnte hat das hessische Denkmalschutzgesetz von 1986 überdauert, ohne tiefgreifend angefasst zu werden. Nun hat die schwarz-rote Koalition im Wiesbadener Landtag Bewegung in die Sache gebracht: Kunst- und Kulturminister Timon Gremmels (SPD) stellte Ende September 2025 die Eckpunkte einer umfassenden Novellierung vor. Der Gesetzentwurf wurde Anfang 2026 in den Landtag eingebracht und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Hinter dem behördenfreundlichen Vierklang des Ministers, digital, bürgernah, bürokratiearm und klimafreundlich, verbergen sich jedoch strukturelle Einschnitte, die Fachleute alarmieren.

Wirtschaftliche Zumutbarkeit als neues Gewicht

Das Kernthema der Reformdebatte ist so alt wie der Denkmalschutz selbst: Wer zahlt für den Erhalt? Bereits nach geltendem Recht kann ein Baudenkmal abgerissen werden, wenn der Erhalt dem Eigentümer wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Die Neufassung soll dieses Kriterium ausweiten. Künftig soll nicht nur die persönliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers, sondern explizit auch die Wirtschaftlichkeit der Erhaltungsmaßnahme als Abwägungsposten herangezogen werden dürfen. Das klingt vernünftig, ist jedoch ein Einfallstor.

In Frankfurt mussten zuletzt eine Villa im Stadtteil Bierstadt und ein Mietshaus im Allerheiligenviertel trotz Schutzstatus Neubauten weichen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz listet im aktuellen „Schwarzbuch der Denkmalpflege“ für Hessen allein vier akut gefährdete Objekte, darunter die Städtischen Bühnen in Frankfurt und den Schornstein der ehemaligen Sarotti-Fabrik in Hattersheim. Sechs Baudenkmäler gingen in den Jahren 2023 und 2024 endgültig verloren. Der Druck auf die verbliebenen Bestände steigt.

Zwei Klassen von Denkmälern

Besonders umstritten ist die geplante Klassifizierung der geschützten Objekte. Künftig sollen „herausragende“ Denkmäler weiterhin eine intensive Fachbegleitung durch das Landesamt für Denkmalpflege erhalten, während alle anderen Baudenkmäler nur noch eine abgestufte Betreuung bekämen. Standardisierte Genehmigungsverfahren, Verwaltungsvorschriften statt Einzelfallprüfung. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz schätzt, dass deutlich weniger als zehn Prozent des hessischen Denkmalbestands künftig noch eine vollwertige fachliche Begleitung erhalten würden. Für den Rest drohten Minimallösungen.

Aus Sicht der Bauforschung ist diese Klassifizierung problematisch, denn denkmalpflegerische Komplexität und öffentliche Bekanntheit eines Gebäudes fallen oft auseinander. Ein kleines Fachwerkhaus in der Wetterau kann handwerklich anspruchsvoller sein als ein prominentes Frankfurter Gründerzeitpalais. Die Fachlichkeit sollte der Komplexität folgen, nicht dem Bekanntheitsgrad.

Die Nachkriegsmoderne im Fadenkreuz

Der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten warnte im Zuge der Reformdebatte vor einer drohenden Abrisswelle, besonders mit Blick auf die Bauten der Nachkriegsmoderne. Gebäude aus den 1950er und 1960er Jahren genießen in der öffentlichen Wahrnehmung oft noch einen schlechten Ruf, gelten als grau, unwirtlich, energetisch problematisch. Dabei sind sie häufig stadtgeschichtlich bedeutsam und handwerklich interessant. Die Olivetti-Türme in Frankfurt von Egon Eiermann aus dem Jahr 1972 stehen exemplarisch für diesen Bestand, der unter der neuen Gesetzeslage besonders verwundbar wäre.

Auf dem politischen Spektrum hat die FDP den Reformvorschlägen von CDU und SPD sogar vorgeworfen, nicht weit genug zu gehen. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Kommunen sollten, so die liberale Position, selbst über eine Aufhebung des Schutzstatus entscheiden können. Diese Forderung zielt auf das Fundament des Denkmalschutzgedankens: die Idee, dass historische Bausubstanz ein öffentliches Gut ist, das nicht ausschließlich nach privaten Renditeerwartungen verwaltet werden darf.

Was die Reform tatsächlich bringt

Nicht alles an der Novelle ist von Grund auf zu beanstanden. Die Digitalisierung der Genehmigungsverfahren ist überfällig. Dass Anträge künftig online gestellt werden können, Behörden innerhalb von drei Monaten entscheiden müssen und eine Genehmigungsfiktion greift, wenn keine Entscheidung fällt, erhöht die Planungssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer spürbar. Auch die erleichterte Integration von Solaranlagen und die Stärkung der Barrierefreiheit als gesetzlichem Ziel sind zeitgemäß und erhöhen die praktische Akzeptanz des Denkmalschutzes. Der Umbau der Frankfurter Großmarkthalle durch die Europäische Zentralbank zeigt, dass ambitionierte Nutzungsänderungen und substanzieller Denkmalschutz einander nicht ausschließen müssen.

Problematischer ist hingegen die strukturelle Schwächung der Fachbehörde. Das bisher vorgesehene Einvernehmen zwischen Unterer Denkmalschutzbehörde und Landesamt für Denkmalpflege soll in der Breite entfallen. Stattdessen genügt künftig eine Anhörung, die politisch einfacher überstimmt werden kann. In Dissensfällen beim Abriss bleibt zwar eine Entscheidungsmöglichkeit über die Oberste Denkmalschutzbehörde erhalten, doch der alltägliche Schutz wird durchlässiger.

Ein Modellfall mit bundesweiter Signalwirkung

Hessen ist nicht das erste Bundesland, das den Denkmalschutz unter Reformdruck stellt. In Nordrhein-Westfalen haben ähnliche Debatten regelmäßig für Konflikte gesorgt. Was Hessen jetzt beschließt, wird Signalwirkung haben. Die Abwägung zwischen privatem Eigentumsrecht, kommunaler Planungshoheit und öffentlichem Erhaltungsinteresse an historischer Bausubstanz ist keine hessische Spezialität, sondern ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wer in Hessen die wirtschaftliche Zumutbarkeit zum Schlüsselkriterium erhebt, liefert anderen Ländern ein Argument für ähnliche Schritte.

Denkmäler brauchen keine Schutzglocke, die jede Veränderung verhindert. Was sie brauchen, ist eine Fachlichkeit, die Kompromisse ermöglicht, und eine Politik, die dem Erhalt historischer Stadtbilder echten Vorrang einräumt, auch dann, wenn die Immobilienbranche andere Interessen verfolgt. Die Denkmalschützerinnen und Denkmalschützer in Hessen werden diesen Rückhalt bald brauchen.