
Das Warten geht weiter
Ein Jahr ist vergangen, seit die Ampelkoalition zerbrach und mit ihr ein Projekt, das die planenden Berufe jahrelang vorangetrieben hatten: die umfassende Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Was im Dezember 2024 als nahezu fertige Reform galt, liegt seither auf Eis. Die wissenschaftlichen Gutachten sind vollständig, die fachlichen Grundlagen erarbeitet, mehr als 200 Architektinnen und Ingenieure haben seit 2021 an modernisierten Leistungsbildern gefeilt. Doch politisch passiert: nichts.
Bei der AHO Herbsttagung Anfang Dezember 2025 in Berlin machte Dr. Gunnar Zillmann vom Bundeswirtschaftsministerium unmissverständlich klar, woran die Planenden sind. Die HOAI habe bei den Bundesministerien derzeit keine hohe Priorität. Andere Gesetze seien wichtiger, das Vergabebeschleunigungsgesetz etwa. Immerhin: Am 21. Januar 2026 soll es ein Erstgespräch zwischen dem Wirtschafts und dem Bauministerium sowie den Planerverbänden geben. Dann wolle man besprechen, wie es auf Basis der vorliegenden Gutachten weitergehen könne.
Gutachten ohne Biss
Dabei mangelt es nicht an Substanz. Zwei wissenschaftliche Fachgutachten liegen vor, die eine solide Grundlage für die Reform bilden. Das Planungsbereichsgutachten aus dem Jahr 2023 evaluierte die Leistungsbilder grundlegend. Es berücksichtigt erstmals systematisch die Anforderungen an Nachhaltigkeit, Digitalisierung und das Planen im Bestand. Ein eigenständiges Leistungsbild für den städtebaulichen Entwurf wurde entwickelt. BIM erhält einen Regelprozess mit klar definierten Grund und Besonderen Leistungen.
Das im Januar 2025 fertiggestellte Honorargutachten geht noch weiter. Es empfiehlt Honorarerhöhungen zwischen 16 und 67 Prozent bei der Objektplanung Gebäude, bei der Technischen Ausrüstung sogar zwischen 26 und 76 Prozent. Kleinere Projekte mit geringen anrechenbaren Kosten sollen überproportional angehoben werden, weil deren Honorare bislang schlicht nicht auskömmlich waren. Die Zahlen sind keine Wunschliste der Verbände, sondern wissenschaftlich ermittelte Anpassungen an die Realität.
Doch was nützen wissenschaftlich fundierte Honorartafeln, wenn sie niemand einhalten muss? Genau hier liegt das Problem, das auch die beste Novellierung nicht lösen wird. Die neuen Werte sind Empfehlungen, Orientierungshilfen, unverbindliche Richtwerte. Jeder Auftraggeber kann sie ignorieren, jeder Bauherr kann weiterhin Dumpingpreise durchsetzen. Die HOAI bleibt ein zahnloser Tiger.
Das EuGH Urteil ist kein Naturgesetz
Der Europäische Gerichtshof entschied 2019, dass die verbindlichen Mindest und Höchstsätze der HOAI gegen die EU Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Was als Qualitätssicherung gedacht war, wurde zur unzulässigen Marktbeschränkung erklärt. Seither akzeptieren Kammern und Verbände dieses Urteil als unverrückbare Tatsache. Die HOAI 2021 reagierte notgedrungen, die geplante Novelle bewegt sich ebenfalls im Rahmen des Erlaubten. Doch dieser Rahmen ist zu eng.
Was dabei vergessen wird: EU Recht ist kein Naturgesetz. Es kann geändert werden, wenn der politische Wille da ist. Die Dienstleistungsrichtlinie von 2006 entstand in einer Zeit, als Deregulierung und Marktöffnung als Allheilmittel galten. Inzwischen hat sich das Klima gewandelt. Qualitätssicherung, Verbraucherschutz und faire Arbeitsbedingungen stehen wieder höher auf der Agenda. Die EU selbst diskutiert längst über die Grenzen des freien Marktes, wenn es um kritische Infrastruktur und strategische Sektoren geht.
Das Bauwesen ist ein solcher Sektor. Wer minderwertig plant, gefährdet nicht nur Budgets, sondern Menschenleben. Wer Honorare drückt, bis Qualität leidet, schadet dem Gemeinwohl. Diese Argumente müssten auf europäischer Ebene vorgetragen werden. Doch von einer konzertierten Lobbyarbeit der deutschen Planerkammern in Brüssel ist wenig zu hören. Stattdessen arrangiert man sich mit dem Status quo.
Vorbehaltsaufgaben als Ausweg
Es gäbe Alternativen. Eine davon sind sogenannte Vorbehaltsaufgaben. Bestimmte Planungsleistungen dürften dann nur von qualifizierten Architektinnen und Ingenieuren erbracht werden. Das existiert in anderen Berufen längst: Ärztinnen dürfen Diagnosen stellen, Anwälte vor Gericht vertreten, Wirtschaftsprüfer Bilanzen testieren. Warum sollte nicht auch die Entwurfsplanung eines Gebäudes oder die Tragwerksberechnung einer Brücke an einen Qualifikationsnachweis gebunden sein?
Die Grünen hatten in ihren Wahlprüfsteinen zur Bundestagswahl einen offenen Dialog über Vorbehaltsaufgaben angekündigt. Die SPD verwies auf die Länderzuständigkeit, zeigte sich aber nicht grundsätzlich ablehnend. Die CDU schwieg. Die Verbände griffen das Thema auf, doch es verschwand in den Niederungen der Koalitionsverhandlungen. Im neuen Koalitionsvertrag findet sich kein Wort dazu.
Vorbehaltsaufgaben würden nicht direkt Mindesthonorare zurückbringen. Aber sie würden den Markt bereinigen. Wer nur noch qualifizierte Büros beauftragen darf, kann nicht mehr auf Billiganbieter ohne entsprechende Expertise ausweichen. Der Wettbewerb verlagert sich von reinen Preisvergleichen hin zu Qualitätskriterien. Das wäre ein echter Paradigmenwechsel.
Koalitionsvertrag schweigt
Die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz hat im April 2025 ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Das Dokument trägt den Titel Verantwortung für Deutschland und enthält durchaus ambitionierte Vorhaben für die Bauwirtschaft. Ein Wohnbauturbo soll Genehmigungsverfahren beschleunigen, der Gebäudetyp E wird gesetzlich verankert, das Bauministerium bleibt als eigenständiges Ressort erhalten. Für eine koordinierte Baupolitik ist das ein wichtiges Signal.
Was im Koalitionsvertrag allerdings fehlt, ist jede Erwähnung der HOAI. Anders als im Ampelkoalitionsvertrag, der die Modernisierung der Honorarordnung explizit als Ziel formulierte, findet sich im neuen Regierungsprogramm kein Wort dazu. Der Bund Deutscher Baumeister kritisierte diese Leerstelle prompt: Die HOAI sei ein Kernanliegen der planenden Berufe, ihr Fehlen im Vertrag ein deutliches Versäumnis.
Noch gravierender ist das Schweigen zu grundsätzlichen Reformen. Vorbehaltsaufgaben? Kein Thema. Europäische Initiative für faire Honorierung? Fehlanzeige. Stärkung der Planungsqualität durch verbindliche Standards? Nicht vorgesehen. Die Regierung will schneller bauen, aber sie ignoriert die Frage, wer das Bauen eigentlich plant und unter welchen Bedingungen.
Die Leidtragenden
In der Praxis bedeutet das: Architektinnen und Ingenieure müssen ihre Honorare weiterhin individuell verhandeln, oft unter erheblichem Preisdruck. Besonders kleinere Büros geraten dabei in Bedrängnis. Wer keine starke Verhandlungsposition hat, verkauft seine Leistungen unter Wert. Die Folgen sind absehbar: Qualifizierter Nachwuchs wandert in besser bezahlte Branchen ab. Erfahrene Planerinnen und Planer reduzieren ihr Engagement oder geben auf. Büros, die seriös kalkulieren, verlieren Aufträge an jene, die mit Dumpingpreisen locken.
Auch die modernisierte HOAI wird daran nichts ändern. Wissenschaftlich fundierte Honorartafeln sind schön und gut, doch sie entfalten keine Wirkung, wenn der Markt sie ignoriert. Ein Auftraggeber, der weiß, dass er rechtlich nichts zu befürchten hat, wird weiterhin nach dem günstigsten Angebot greifen. Dass dieses Angebot möglicherweise nicht auskömmlich ist, dass dahinter ein Büro steht, das sich nur durch Selbstausbeutung über Wasser hält, interessiert ihn nicht.
Was die Verbände tun müssten
Die Kammern und Verbände haben in den vergangenen Jahren beachtliche Arbeit geleistet. Mehr als 200 Fachleute haben an den Gutachten mitgewirkt, die Geschlossenheit zwischen Architekten und Ingenieuren ist beispielhaft, die fachlichen Grundlagen sind solide. Doch diese Arbeit bewegt sich innerhalb eines Systems, das grundsätzlich defekt ist. Sie optimiert Details, während das Fundament bröckelt.
Ein Kurswechsel wäre nötig. Die Verbände müssten die Frage der verbindlichen Honorare wieder auf die Agenda setzen. Nicht als nostalgische Forderung nach der guten alten Zeit, sondern als sachlich begründetes Anliegen: Qualitätssicherung im Bauwesen erfordert angemessene Vergütung. Angemessene Vergütung erfordert Verbindlichkeit. Verbindlichkeit erfordert politischen Willen, auch auf europäischer Ebene.
Das Argument, das EuGH Urteil sei unumstößlich, greift zu kurz. Der Gerichtshof hat geltendes Recht ausgelegt. Dieses Recht kann geändert werden. Andere Branchen lobbyieren erfolgreich für ihre Interessen in Brüssel. Die Agrarwirtschaft bekommt Subventionen, die Automobilindustrie Ausnahmeregelungen, die Finanzbranche Rettungsschirme. Warum sollten ausgerechnet die planenden Berufe sich mit einem Urteil abfinden, das ihre wirtschaftliche Grundlage untergräbt?
Ausblick mit bitterem Beigeschmack
Wenn alles gut läuft, so die vorsichtige Prognose aus dem Ministerium, könnte im Sommer 2026 ein Referentenentwurf vorliegen. Die neue HOAI träte dann frühestens Anfang 2027 in Kraft. Ursprünglich war sie für 2025 geplant. Die Verzögerung beträgt damit mindestens zwei Jahre.
Für die Verbände bedeutet das: weitermachen, präsent bleiben, Druck aufbauen. Klaus Dieter Abraham vom AHO, Heinrich Bökamp von der Bundesingenieurkammer und Andrea Gebhard von der Bundesarchitektenkammer werden nicht müde, die Dringlichkeit der Novellierung zu betonen. Die wissenschaftlichen Grundlagen liegen vor, die Branche ist sich einig, selbst die Auftraggeber haben die Empfehlungen mitgetragen.
Doch selbst wenn die Novelle kommt, bleibt ein bitterer Beigeschmack. Sie wird modernere Leistungsbilder bringen, höhere Orientierungswerte, bessere Definitionen für BIM und Nachhaltigkeit. Sie wird den Planenden helfen, ihre Angebote zu begründen. Aber sie wird das strukturelle Problem nicht lösen: dass Planungsleistungen in Deutschland unter Wert verkauft werden, weil es keine Mechanismen gibt, die das verhindern.
Das Gespräch am 21. Januar 2026 wird zeigen, ob die Politik zumindest die kleine Reform vorantreibt. Die große Reform, die Rückkehr zu verbindlichen Standards, bleibt vorerst eine Utopie. Es sei denn, die Verbände beginnen endlich, für sie zu kämpfen.

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