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Architektur. Stadtplanung. Baukultur.
REGIONALES
Berlins neue IBA: Grosses Versprechen oder teures Spektakel?
Eine Internationale Bauausstellung ist kein Schaufenster, sondern ein Werkzeug: Berlin hat dies zweimal bewiesen, und mit dem Senatsbeschluss vom 24. März 2026 zur IBA 2034-37 setzt die Hauptstadt erneut auf dieses Instrument, um die drängendsten Fragen der Stadtentwicklung verbindlich zu beantworten.
Nirgendwo in Deutschland ist die Wechselwirkung zwischen politischer Geschichte und Stadtgestalt so unmittelbar ablesbar wie in Berlin. Die Interbau 1957 antwortete auf die monumentale Karl-Marx-Allee im Ostteil der Stadt mit dem Neubau des Hansaviertels, das dem durch den Krieg stark zerstörten Stadtgebiet nicht nur Wohnraum geben, sondern eine westliche Stadtidee verkörpern sollte. Dreissig Jahre danach stand die IBA 1987 vor einer anderen Aufgabe: die Rückgewinnung der durch Krieg und Mauerbau zerstörten historischen Innenstadt. Mit den Leitbildern der behutsamen Stadterneuerung und der kritischen Rekonstruktion schrieb diese zweite Berliner IBA europäische Städtebaugeschichte.
Heute lauten die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und Ressourcenschonung. Die dritte Berliner IBA soll Antworten auf eine Stadtgesellschaft liefern, die wächst, sich verdichtet und gleichzeitig tiefgreifend umgebaut werden muss, ohne dabei sozialen Zusammenhalt und ökologische Belastbarkeit zu opfern.
Was will die IBA Berlin 2034-37 konkret leisten?
Laut dem Beschluss des Berliner Senats soll die IBA-Gesellschaft die urbane Transformation der Hauptstadt ins Zentrum stellen. Ziel ist es, neue Herangehensweisen im Umgang mit der bestehenden Stadt zu entwickeln. Klimaschutz, Klimaanpassung sowie der nachhaltige Umgang mit städtischem Grund und Boden sind dabei handlungsleitend. Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, formuliert den Anspruch klar: Berlin solle national und international als Standort für zukunftsfähigen Städtebau positioniert werden.
Die räumliche Verortung der IBA-Projekte folgt einer überzeugenden Logik: Die Vorhaben sollen sich beidseitig entlang des Berliner S-Bahnrings sowie entlang der Radialen entwickeln, also jener Verkehrsachsen, die vom innerstädtischen Kern in die Aussenbereiche führen. Hier treffen unterschiedliche Lebensrealitäten, Mobilitätsmuster und städtebauliche Situationen aufeinander. Die IBA soll stadträumliche Barrieren überwinden, Stadtquartiere besser miteinander verbinden und gleichzeitig qualitätsvolle neue Lebensräume schaffen. Diese Strategie ist klug: Sie zieht die gesamte Stadtgesellschaft in den Prozess, nicht nur die ohnehin gut vernetzten Innenstadtlagen.
Finanziell ist die Unternehmung substanziell hinterlegt. Laut einem Bericht der taz vom 25. März 2026 werden für die Gründung der IBA-Gesellschaft und Organisationskosten bis 2037 insgesamt 54 Millionen Euro bereitgestellt, ergänzt durch 24 Millionen Euro an Programmmitteln. Hinzu kommen private Investitionen in Höhe von bis zu 1,15 Milliarden Euro. Das ist eine ernsthafte Grössenordnung, die über symbolische Stadtpolitik weit hinausgeht.
Warum fordert die Architektenkammer Berlin verbindliche Qualitätsstandards?
Die Architektenkammer Berlin begrüsst die Initiative des Senats ausdrücklich, stellt aber zugleich klare Bedingungen. Der Fokus auf Umnutzung, Ertüchtigung und schonenden Umbau entspreche zwar den zentralen Forderungen der Kammer, müsse jedoch konsequent umgesetzt werden. Das Weiterbauen im Bestand, die Aktivierung untergenutzter Flächen sowie Strategien der Suffizienz und Zirkularität, ausgedrückt im Sinne des Kreislaufwirtschaftsprinzips, müssten verbindliche Leitprinzipien aller IBA-Projekte sein.
Kammerpräsident Eike Roswag-Klinge bringt die Haltung der Kammer auf den Punkt: Grossereignisse entfalten nur dann eine positive Wirkung, wenn sie mehr leisten als kurzfristige Investitions- oder Imageprojekte. Sie müssten messbare Beiträge zur Lösung zentraler Herausforderungen liefern, insbesondere in den Bereichen bezahlbarer Wohnraum, Klimaanpassung, Biodiversität und soziale Gerechtigkeit. Diese Forderungen treffen den Kern: Stadtpolitik und Architektur müssen sich an Wirkung messen lassen, nicht an Aussenauftritt.
Die Forderung nach konsequenten Wettbewerbsverfahren und interdisziplinärer Planung unter Einbeziehung aller Fachdisziplinen ist dabei keine formale Pflichtübung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die IBA nicht zum Vehikel einzelner Partialinteressen wird. Berlin hat in der IBA 1987 gezeigt, was möglich ist, wenn städtebauliche Qualität als gesellschaftlicher Auftrag verstanden wird, und nicht als Wettbewerbsvorteil für Investoren.
Aus Sicht der Planungskultur ist besonders der Hinweis auf Suffizienz und Zirkularität bemerkenswert. Er signalisiert, dass die Berliner Architektenkammer die ökologische Transformation nicht als technisches Zusatzprogramm, sondern als konzeptionellen Neuanfang begreift. Das entspricht dem Stand der fachlichen Diskussion und geht über die Berliner Landesbauordnung (BauO Bln) und das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz (Berliner KliSchG) deutlich hinaus, die zwar wichtige Rahmenbedingungen setzen, aber keine inhaltliche Leitfigur für eine IBA liefern können.
Für den Rest des DACH-Raums ist das Berliner Modell aufmerksam zu verfolgen. Wien hat mit der Seestadt Aspern gezeigt, dass grossmassstäbliche Stadtentwicklung mit klaren Qualitätsanforderungen gelingen kann, bleibt aber ein Sonderfall durch die starke Rolle der kommunalen Wohnungswirtschaft. In der Schweiz setzt Zürich mit Instrumenten wie dem kommunalen Richtplan und dem Stadtentwicklungskonzept auf langfristige Planungskultur, ohne das Format einer Bauausstellung zu benötigen. Deutschland dagegen ist föderalistisch geprägt: Bauausstellungen wie die IBA Hamburg, die IBA Thüringen oder die IBA’27 Stuttgart zeigen unterschiedliche Antworten auf regionale Herausforderungen, aber keine systematische Übertragbarkeit.
Genau hier liegt die Stärke und gleichzeitig die Schwäche des IBA-Formats: Es erzeugt Aufmerksamkeit und mobilisiert Expertise, bleibt aber im deutschen Planungsrecht strukturell schwach verankert. Das Baugesetzbuch (BauGB) kennt keine IBA als Rechtsfigur. Die Planungshoheit der Bezirke nach dem Berliner Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) kann IBA-Vorhaben faktisch blockieren, wenn die politische Abstimmung nicht gelingt. Der Senatsbeschluss ist deshalb ein Anfang, kein Garant.
Die IBA Berlin 2034-37 hat das Potenzial, erneut Massstäbe zu setzen, wenn sie konsequent auf Bestand statt auf Neubau, auf Zirkularität statt auf lineare Ressourcennutzung und auf soziale Durchmischung statt auf Verdrängung setzt. Ob sie dieses Potenzial einlöst, wird sich nicht im Gründungsbeschluss entscheiden, sondern in den nächsten Jahren der inhaltlichen Programmentwicklung und der Auswahl der Projekte. Berlin hat die Aufgabe angenommen. Jetzt kommt es auf die Umsetzung an.

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