
Gebäudetyp E und „Digital First“: NRW will Bauordnung radikal umbauen
Radikal klingt gut – aber was heißt das genau?
Es war ein Auftritt mit Ankündigungscharakter. Beim Neujahrsempfang der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf ließ Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, keinen Zweifel an ihrem Reformwillen: „Wir wollen die Landesbauordnung zum Teil radikal ändern.“ Vor rund 200 Gästen aus Politik, Bauwirtschaft und Verbänden skizzierte die CDU-Politikerin am 29. Januar 2026 den wohl ambitioniertesten Umbau des nordrhein-westfälischen Baurechts seit seiner grundlegenden Neugestaltung im Jahr 2018. Am selben Tag wurde der Novellierungsentwurf (Drs. 18/17474) bereits in erster Lesung im Düsseldorfer Landtag beraten.
Das Ziel ist ein Gesetz der dritten Novellierung – nach den Änderungen vom 1. Januar 2024 und 1. Januar 2025 – nun mit Inkrafttreten zum 1. Juli 2026. Was sich nach bürokratischer Routine anhört, enthält im Kern eine fundamentale Neuausrichtung: Nicht mehr die Norm soll das Bauen strukturieren, sondern das Sicherheitsrecht. Das ist der Schlüssel zum vieldiskutierten Gebäudetyp E.
Gebäudetyp E: Weniger Normen, mehr Verantwortung
Der Gebäudetyp E – das „E“ steht für „einfach“ – ist seit Jahren ein Reformprojekt der Bundeskammern, das Architektinnen und Architekten mehr Gestaltungsspielraum geben soll, ohne dabei Sicherheitsstandards zu gefährden. Der Grundgedanke: Viele der derzeit einzuhaltenden Normen gehen über das Mindestmaß hinaus, das für sichere Gebäude tatsächlich erforderlich wäre. Wer heute baut, erfüllt oft keine zwingenden Mindestanforderungen, sondern das Komfortniveau eines durchschnittlichen Neubauprojekts der letzten Jahrzehnte.
Kammerpräsident Ernst Uhing sah darin seinen eigenen Kurs bestätigt: „Die Architektenkammern haben mit dem Gebäudetyp E genau diesen Weg beschrieben“, sagte er bei dem Empfang. Künftig sollen also nur noch die Anforderungen des Sicherheitsrechts zwingend erfüllt werden müssen – alles Darüber hinausgehende wird zum verhandelbaren Qualitätsstandard. Das klingt nach Befreiung. Für Architektinnen und Planer, die jahrelang gegen den Normendschungel angebaut haben, ist es das auch.
Die Kehrseite liegt auf der Hand: Wenn die Norm nicht mehr automatisch das Ergebnis determiniert, liegt die Verantwortung verstärkt beim Entwerfenden. Das erhöht den fachlichen Anspruch – und mögliche haftungsrechtliche Risiken. Wie das Privatrecht mit der neuen Freiheit umgehen wird, bleibt offen. Die Bauordnung selbst ist privatrechtlich ohnehin nicht anwendbar.
Von der Bauordnung zur Umbauordnung
Noch weitreichender ist der zweite Reformstrang: die Transformation der Bauordnung in eine sogenannte „Umbauordnung“. Scharrenbach kündigte an, die Genehmigungsfreistellung auf alle Gebäudeklassen auszuweiten – bisher gilt diese Regelung in NRW nur für Vorhaben bis Gebäudeklasse 4 im Bebauungsplangebiet.
Dieser Schritt folgt einer Erkenntnis, die sich im Bundesgebiet langsam durchsetzt: Deutschland baut zu wenig im Bestand, weil der bürokratische Aufwand für Umbauten unverhältnismäßig groß ist im Vergleich zu Neubauvorhaben. Dabei ist die ökologische Bilanz des Weiterbauens fast immer besser als die des Abbruchs und Neubaus. Die „Umbauordnung“ ist also kein bloßes Verwaltungsvereinfachungsprojekt – sie ist eine klimapolitische Weichenstellung, auch wenn sie in diesem Zusammenhang selten so benannt wird.
Auf ausdrücklichen Wunsch der Architektenkammer NRW bleibt dabei die Möglichkeit erhalten, eine Genehmigung explizit zu beantragen. Eine „Oldtimer-Regelung“ für Bestandsgebäude, wie Uhing es nannte, gibt es damit auch für jene Fälle, in denen Sicherheit durch ein formales Verfahren geschaffen werden soll – etwa bei komplexen Umbauten denkmalgeschützter Substanz.
Digital First: Der lange Weg zum Pflichtstandard
Weniger spektakulär, aber in der Praxis mindestens ebenso bedeutsam: Der digitale Bauantrag soll mit Inkrafttreten der Novelle am 1. Juli 2026 zum Standard werden. „Digital first“ lautet das Prinzip – eine Formulierung, die in anderen Branchen seit Jahren gilt, im öffentlichen Bauverwaltungsrecht von NRW aber erstmals rechtsverbindlich verankert werden soll.
Der Weg dahin war steinig. Noch mit der Novelle von 2024 wurde lediglich die Schriftformerfordernis zugunsten der Textform aufgegeben – Bauanträge durften fortan per E-Mail eingereicht werden. Das war ein Schritt, den andere Länder längst vollzogen hatten. Nun soll der vollständig digitale Bauantrag zur Pflicht werden. Ob die Unteren Bauaufsichtsbehörden tatsächlich flächendeckend so weit sind, bleibt eine andere Frage. NRW ist ein großes Bundesland mit sehr heterogener Verwaltungsinfrastruktur.
Militärbauten ohne Genehmigungsverfahren: Schnelligkeit oder Kontrollverlust?
Das politisch heikelste Element der Novelle findet sich im dritten Reformstrang: der Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung. Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) brachte es auf den Punkt: „Für militärische Bauten in unserem Land muss künftig kein Baugenehmigungsverfahren mehr angestrengt werden.“
Hintergrund ist das Moratorium für Konversionsprojekte, das Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) im Spätherbst 2025 verkündete – ein Signal, dass die Bundeswehr Liegenschaften zurückbenötigt, die in den Jahren nach der Wiedervereinigung abgegeben worden waren. Die NRW-Landesregierung will diese Linie unterstützen, indem sie bauordnungsrechtliche Hindernisse beseitigt.
Scharrenbach begründete dies mit staatlicher Handlungsfähigkeit: „Dies ist kein Selbstzweck, sondern eine notwendige Voraussetzung dafür, dass der Staat handlungsfähig bleibt und seinen Schutzauftrag erfüllen kann.“ Das klingt schlüssig – und wirft dennoch Fragen auf. Baugenehmigungsverfahren erfüllen nicht nur eine bürokratische Funktion. Sie sind Orte demokratischer Kontrolle, der Beteiligung von Nachbarinnen und Nachbarn sowie der Prüfung öffentlicher Belange. Wenn diese Verfahren bei Militärbauten entfallen, entfällt damit auch ein wesentlicher Teil des rechtsstaatlichen Rahmens.
Denkmalschutz im Omnibus: Mitfahren unerwünscht
Besonders brisant ist, was das sogenannte „Omnibusverfahren“ in der Novelle mit sich führt: Neben der Änderung der Bauordnung wird gleichzeitig das Denkmalschutzgesetz NRW novelliert. Das Denkmalschutzbündnis NRW, dem auch die Deutsche Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte angehört, arbeitet aktiv daran, diese Änderungen zu verhindern. Wenn die Obere Denkmalbehörde einer geplanten Maßnahme nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt diese als genehmigt – eine sogenannte Genehmigungsfiktion.
Kritikerinnen und Kritiker sehen darin eine systematische Schwächung des Denkmalschutzes. Die Formulierungen im Gesetzentwurf sind so weit gefasst, dass sie der Ministerin künftig das Recht geben könnten, ohne Widerspruchsmöglichkeit Dritter über Schutz oder Abriss von Denkmalen zu entscheiden. Ende November 2025 überzeugten Vertreterinnen und Vertreter des Bündnisses eine Gruppe von Landtagsabgeordneten: Das Gesetz dürfe so nicht verabschiedet werden. Der parlamentarische Prozess – Überweisung an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung – läuft.
NRW als Modellfall – mit Vorbehalten
Nordrhein-Westfalen ist das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands. Was in Düsseldorf beschlossen wird, hat Signalwirkung. Die Reform enthält echte Fortschritte: Der Gebäudetyp E schafft Spielraum für innovatives und kostengünstiges Bauen. Die Umbauordnung stärkt das Bauen im Bestand und damit den Klimaschutz. Der digitale Bauantrag als Pflichtstandard ist überfällig.
Gleichzeitig zeigt die Novelle, wie Reformpakete funktionieren: Legitime Modernisierungen schaffen das politische Klima, in dem weniger offen diskutierte Änderungen mitverabschiedet werden können. Die Genehmigungsfreiheit für Militärbauten und die Schwächung des Denkmalschutzes sind keine Randnotizen – sie greifen in fundamentale Prinzipien des öffentlichen Baurechts ein.
Kammerpräsident Uhing nutzte die Bühne des Neujahrsempfangs auch, um auf ein anderes strukturelles Problem hinzuweisen: Die geplante Schließung von Architekturstudiengängen an der Bergischen Universität Wuppertal sei ein „fatales Signal“. Für die Umsetzung der politisch formulierten Ziele – mehr Umbau, mehr Digitalisierung, mehr Gebäudetyp E – brauche es sehr gut ausgebildete Planerinnen und Planer. Gesetze allein bauen keine Häuser.

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