Baukunst - Wie Österreich seine Denkmaler digital rettet - und real gefaehrdet'
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Wie Österreich seine Denkmaler digital rettet – und real gefährdet

30.10.2025
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Ignatz Wrobel

Verstaubtes Gesetz, zeitgenössische Probleme

Knapp 40.000 Bauten stehen in Österreich unter Denkmalschutz. Ein Drittel gehört der öffentlichen Hand, ein Drittel Kirchen und Religionsgemeinschaften, das letzte Drittel Privatpersonen. Diese Verteilung ist bezeichnend: Denkmalschutz ist nicht nur eine Frage von Architektur, sondern auch der Ressourcenverteilung. Das österreichische Denkmalschutzgesetz stammte in seiner Grundfassung aus dem Jahr 1923 – 100 Jahre später war eine Modernisierung überfällig. Im September 2024 trat die lange erwartete Novelle in Kraft, die das Gesetz für die kommenden Jahrzehnte fit machen sollte. Doch schon bei der Begutachtung zeigten sich erhebliche Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit.

Die unbequeme Frage: Wer definiert das Schützenswert Sein?

Die Definition eines Denkmals klingt zunächst einfach: Das Bundesdenkmalamt kann einen von Menschen geschaffenen Gegenstand von geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Bedeutung zum Denkmal erklären, wenn dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Eine Unterschutzstellung folgt dann einem formalisierten Verfahren. Das Problem liegt jedoch in der Diskrepanz zwischen dieser formalen Definition und ihrer praktischen Anwendung. Wolfgang Salcher, Landeskonservator des Bundesdenkmalamts für Wien, spricht von einem ‚wunden Punkt‘: Wenn ohne Vorankündigung öffentlich wird, dass etwas unter Denkmalschutz gestellt wird, schrillen die Alarmglocken. Das ist mehr als berechtigt, denn mit der Unterschutzstellung entstehen für Eigentümerinnen und Eigentümer erhebliche Beschränkungen. Umbauten, Modernisierungen, sogar das Anbringen von Photovoltaikanlagen werden reguliert. Diese Unsicherheit hat dazu geführt, dass man in den letzten Jahren versucht, den Prozess transparenter zu gestalten – doch die Novelle macht hier tatsächlich Fortschritte.

Erhaltungspflicht als Schlüsselregelung

Das zentrale Versprechen der 2024er Novelle ist die Einführung einer sogenannten Erhaltungspflicht. Zum ersten Mal in der österreichischen Rechtsgeschichte wird Eigentümerinnen und Eigentümern explizit auferlegt, ihre Denkmäler in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Das klingt progressiv und ist es auch – es zielt darauf ab, das bewusste Verfallenlassen von Bausubstanz zu unterbinden. Manche Eigentümer hatten in der Vergangenheit taktisch vorgegangen: Sie ließen ihre Denkmäler gezielt verfallen, um später einen Abbruch begründen zu können. Diese Praxis sollte nun unterbunden werden.

Dazu kam eine deutliche Aufstockung der Fördergelder: Ab 2024 wurden zunächst sechs Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, ab 2025 sind es zehn Millionen Euro pro Jahr. Das Bundesdenkmalamt erhielt damit endlich die Werkzeuge, die es zur Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümern benötigt. Christoph Bazil, Präsident des Bundesdenkmalamts, betont zu Recht: Die Erhaltungspflicht funktioniert nur, wenn sie mit ausreichenden Förderressourcen gepaart ist.

Schlupflöcher statt wirklichem Schutz

Doch hier offenbaren sich bereits die ersten Risse im neuen Regelwerk. Der Verein Initiative Denkmalschutz erkannte in der Novelle zwar prinzipiell Verbesserungen, kritisierte aber zugleich erhebliche Schlupflöcher. Das zentrale Problem: Sobald eine Erhaltung als ‚wirtschaftlich unzumutbar‘ beurteilt wird, darf unmittelbar abgerissen werden. Ein Warten auf bessere Zeiten oder neue Eigentümerinnen und Eigentümer ist damit ausgeschlossen. Das ist der Kern der Kritik – was bedeutet ‚wirtschaftlich unzumutbar‘? Diese Bewertung unterliegt einer gewissen Subjektivität und ermöglicht es profitorientierten Investorinnen und Investoren, ihre Interessen vor Denkmalschutz zu priorisieren.

Darüber hinaus wurden andere grundsätzliche Forderungen nicht erfüllt. So fehlt bis heute eine umfassende Gartendenkmalpflege – Österreich steht hier europaweit auf dem Schlusslicht. Kulturlandschaften und historische Freiräume werden nicht angemessen geschützt. Auch die Ratifizierung der Konvention von Granada, eines europäischen Standards für den Schutz des architektonischen Erbes, steht noch aus. Von 46 Europaratsmitgliedern haben nur fünf diese wichtige Übereinkunft nicht unterzeichnet – neben Österreich nur noch Albanien, Island, Monaco und San Marino. Das ist mehr als peinlich für eine Nation, die ihre kulturelle Identität zu schätzen vorgibt.

Wer trägt die Lasten des Denkmalschutzes?

Während die Novelle auf Bundesebene Verbesserungen brachte, führte sie zu massiven Kostensteigerungen für die Gemeinden. Der Österreichische Gemeindebund warnte ausdrücklich: Zwar seien die erhöhten Förderungen begrüßenswert, aber ‚das wird bei weitem nicht ausreichen‘. Gemeinden, die ohnehin schon Schwierigkeiten haben, ihre Denkmäler zu finanzieren, werden zusätzlich belastet. Das ist eine strukturelle Ungerechtigkeit, die die Novelle nicht adressiert. Die Frage, wer Denkmalschutz bezahlen soll – Private, Gemeinden oder der Bund – wurde letztlich nicht wirklich gelöst. Sie wurde nur umverteilt.

Digitalisierung als neuer Hoffnungsträger

Interessanterweise setzt das Bundesdenkmalamt seit kurzem auf einen anderen Weg: Digitalisierung. Der 30. Tag des Denkmals 2025 steht unter dem Motto ‚Denkmal bewahren, digital erfahren‘. Die Rotunde, 1873 zur Wiener Weltausstellung errichtet und 1937 durch ein Großfeuer zerstört, wurde virtuell rekonstruiert. Das Hoxton-Hotel in Wien, zwischen 1952 und 1954 für die Wirtschaftskammer erbaut, wird digital dokumentiert. Diese Strategie erlaubt es, Denkmäler einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ohne sie jederzeit physisch erhalten zu müssen. Doch das ist kein Ersatz für echten Schutz – es ist ein Zusatz. Eine virtuelle Rotunde erinnert an die echte, bewahrt sie aber nicht.

Fazit: Notwendige Reformen, ungelöste Grundfragen

Die Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 war notwendig und brachte in einigen Bereichen echte Fortschritte. Die Erhaltungspflicht und die erhöhten Fördergelder sind Schritte in die richtige Richtung. Aber das neue Gesetz offenbart auch, dass die grundsätzliche Frage ungelöst bleibt: Wer sollte für den Schutz unseres kulturellen Erbes verantwortlich sein, und wie wird diese Verantwortung gerecht verteilt? Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit als Abrissgrund bleibt ein Schlupfloch. Die Gartendenkmalpflege ist weiterhin unterreguliert. Und die Unterschiedlichkeit zwischen Bund und Gemeinden zeigt, dass die Verteilung der Lasten nicht wirklich neu gedacht wurde. Die Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten, kann aber die Substanz nicht ersetzen. Ein ehrlicher, kritischer Blick offenbart: Die Reform war ein wichtiger Schritt, aber es ist noch ein weiter Weg zu einem wirklich zeitgenössischen, nachhaltigen und gerechten Denkmalschutz in Österreich.