Baukunst - Zwischen Hoffnung und Skepsis: Das deutsche Baurecht entdeckt ein altes Instrument neu
Die Typengenehmigung ist ein sinnvolles Instrument für spezifische Kontexte.

Zwischen Hoffnung und Skepsis: Das deutsche Baurecht entdeckt ein altes Instrument neu

25.11.2025
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Stuart Rupert

Typengenehmigung in Deutschland: Das Renaissance-Versprechen zwischen Erwartung und Realität

Bayern erteilt die erste Typengenehmigung für ein Wohngebäude seit dem Comeback dieser Regelung in die Musterbauordnung 2019. Das Bauministerium inszeniert dies als Lösung für beschleunigte Wohnungsproduktion. Doch ein Blick auf die Geschichte, die Implementierungsprobleme und die realen Effekte dieses Instruments offenbaren Widersprüche, die eine kritische Neubewertung verdienen.

Das wiederentdeckte Versprechen: Von der Vergessenheit zur Hoffnung

Typengenehmigungen sind eine baurechtliche Regelung, deren Geschichte in Deutschland nahezu paradigmatisch für den Umgang mit Verwaltungsvereinfachung steht. Bis in die späten 1990er Jahre gehörten sie zum Standard in den Landesbauordnungen und wurden intensiv genutzt. In Schleswig-Holstein beispielsweise entstanden auf Basis von Typengenehmigungen rund 75.000 Gebäude. Die Regelung ermöglichte seinerzeit bundesländerübergreifend schnellere, kostengünstigere Verfahren für Gebäude, die mehrfach in identischer oder ähnlicher Form errichtet werden sollten.

Dann verschwand die Typengenehmigung fast vollständig aus dem Verwaltungsvollzug. Das geschah nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern aus Trägheit. Als der Druck auf die Wohnungsmärkte Anfang der 2000er Jahre nachließ, geriet das Instrument in Vergessenheit. Eine Landesbauordnung nach der anderen ließ die Regelungen auslaufen, ohne dass es nennenswerten Widerstand gab. Schleswig-Holstein strich sie 2009 komplett. Was blieb, waren Nischenerfolge bei Fertighäusern und Windkraftanlagen.

Das Comeback kam aus Not heraus. Die Bauministerkonferenz beschloss 2019, die Typengenehmigung als Paragraph 72a in die Musterbauordnung aufzunehmen. Der Grund war pragmatisch: explodierende Baukosten, wachsendes Defizit bei bezahlbarem Wohnraum, öffentlicher Druck. Eine breite Modernisierungsbewegung zog sich durch die Bauordnungsnovellierungen dieser Jahre, und Typengenehmigungen erschienen als niedrig hängende Frucht für schnelleres Bauen.

Bayern und die erste Praxis: Das B&O-Beispiel

Im Oktober 2025 erteilt Bayern die erste Typengenehmigung für ein Wohngebäude an die B&O Bau GmbH aus Bad Aibling. Das genehmigte Gebäudetyps zeichnet sich durch seriell vorgefertigte Holzmassivwandelemente aus. Das Gebäude kann mit oder ohne Keller, mit oder ohne Balkone, mit vier bis acht Obergeschossen errichtet werden. Diese Flexibilität innerhalb eines genehmigten Typs ist bemerkenswert und zeigt ein differenzierteres Verständnis der Regelung als die ursprüngliche binäre Logik: entweder baugleich oder gar nicht.

Ein Pilotprojekt der B&O Bau in Fürth illustriert, was möglich ist. Ein achtgeschossiges Wohngebäude mit 24 Wohnungen entstand auf dem Grundstück der städtischen Wohnungsbaugesellschaft WBG Fürth in gerade 13 Monaten. Der Freistaat unterstützte das Vorhaben mit 4,6 Millionen Euro aus der sozialen Mietwohnraumförderung. Das Ergebnis ist barrierefrei, altersgerecht, kostengünstig in der Herstellung. Bayerns Bauministerium unter Christian Bernreiter (CSU) stellt diesen Prozess triumphalistisch als Beweis dar: Typengenehmigungen funktionieren, wenn Vorfertigung und serielles Bauen zusammenpassen.

Wie Typengenehmigungen funktionieren und warum das kritisch zu sehen ist

Die Logik ist bestechend einfach: Eine Typengenehmigung bindet alle technischen und baugesetzlichen Anforderungen (Brandschutz, Statik, Schallschutz, Standsicherheit) ein. Nachdem diese einmal umfassend geprüft wurden, werden sie bei jeder Wiederholung nicht erneut überprüft. Stattdessen reduziert sich die nachfolgende Baugenehmigung auf standortabhängige Fragen: Abstände zu Grundstücksgrenzen, Feuerwehrzugänge, lokale Besonderheiten. Theoretisch beschleunigt dies Verfahren erheblich.

Aber hier beginnt die kritische Analyse. Eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) dokumentierte 2024, dass die Umsetzung in den Ländern ‚gewaltig stockt‘. Ein Jahr nach der Aufnahme in die Musterbauordnung gab es praktisch keine Typengenehmigungen. Heute, sechs Jahre später, gibt es eine. Das wirft Fragen auf. Erstens: Sind die Administrationen überhaupt vorbereitet? Typengenehmigungen erfordern ein Umdenken in der Bauaufsicht. Sie sind kein vereinfachtes Verfahren im landläufigen Sinn, sondern ein komplexes Genehmigungsverfahren an einer anderen Stelle: oben bei der Musterzulassung, nicht unten bei der ortsspezifischen Genehmigung.

Zweitens: Profitiert wirklich der Wohnungsbau im Allgemeinen, oder profitieren einige wenige Projekt- und Baustoffentwicklerinnen und -entwickler? Das Fürth-Projekt beweist, dass Typengenehmigungen im Kontext von Vorfertigung, Holzbau und sozialer Förderung funktionieren können. Aber es ist auch ein Spezialfall: ein großer kooperativer Akteur, eine innovative Bautechnik, öffentliche Finanzierung, ein hochmotiviertes Projektteam. Der Wohnungsbau in Deutschland ist aber fragmentiert, von Einzelobjekten geprägt, von Investorinnen und Investoren ohne Vorfertigung, von Spekulationen. Typengenehmigungen helfen dort wenig.

Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit und des lokalen Kontexts

Ein drittes kritisches Thema betrifft die architektonische Qualität. Eine Typengenehmigung, besonders wenn sie wie bei B&O Variationen innerhalb eines Systems zulässt, kann eine Art ‚Baukastenprinzip‘ etablieren. Das ist wirtschaftlich rational, führt aber zu einer Vereinheitlichung des Wohnungsbaus, die nicht unbedingt dem lokalen Kontext entspricht. Es stimmt zwar, dass die berühmten 75.000 Typenbauten in Schleswig-Holstein nicht alle hässlich waren. Aber die Frage ist legitim: Braucht Fürth wirklich das gleiche Haus wie Hamburg oder Berlin? Typengenehmigungen gefährden die Qualität des städtischen Raumes, wenn nicht parallel ein starkes Planungsrecht und eine starke architektonische Debatte stattfindet.

Berufspolitische Perspektive: Chancen und Risiken für Architektinnen und Architekten

Aus berufspolitischer Sicht ist die Wiederbelebung von Typengenehmigungen mit Vorsicht zu betrachten. Einerseits können standardisierte, wiederholbare Prozesse neue Geschäftsfelder eröffnen: Entwurfsarchitektinnen und Entwurfsarchitekten könnten sich auf die Entwicklung von Typengenehmigungen spezialisieren, Qualifikationen aufbauen. Andererseits droht eine Erosion des Wettbewerbs und der gestalterischen Vielfalt. Wenn Typengenehmigungen dominant werden, wird die Rolle von Architektinnen und Architekten in der Planungsphase reduziert, während gleichzeitig ihre Funktion in der Detailplanung und Anpassung überdimensioniert wird.

Besonders relevant ist die Frage der Honorierung nach HOAI. Typengenehmigungen entziehen sich teilweise der klassischen Leistungsphasenlogik. Wo endet Planung, wo beginnt Typengenehmigung? Wie wird die wiederholte ‚Anpassung‘ eines typengenehmigten Hauses honoriert? Die Architektinkammern und Verbände sollten hier aktiv werden und Klarheit schaffen, bevor Typengenehmigungen zur Norm werden.

Fazit: Instrument ja, Wundermittel nein

Die Typengenehmigung ist ein sinnvolles Instrument für spezifische Kontexte. Sie funktioniert besonders dort, wo serielles Bauen mit modernen Bautechniken kombiniert wird, wo Finanzierung gesichert ist, wo Zeit ein echtes Engpass ist. Das Fürth-Beispiel zeigt dies überzeugend.

Aber Typengenehmigungen sind keine Universallösung für die deutsche Wohnungskrise. Sie können die Probleme nicht beseitigen, die durch Flächenmangel, Bodenpreise, Kapitalknappheit und regulatorische Überlasten entstehen. Sie könnten sogar kontraproduktiv wirken, wenn sie zu einer unkritischen Standardisierung und Monotonisierung des Wohnungsbaus führen.

Die Architektenschaft sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen, Chancen nutzen, aber auch Grenzen und Risiken artikulieren. Nur so kann ein Instrument, das einmal 75.000 Häuser prägte, auch diesmal konstruktiv zur Lösung beitragen, ohne dass es dabei die Qualität, Vielfalt und Kontextbezogenheit unserer gebauten Umwelt gefährdet.