Baukunst - Geothermie in Österreich: Warum die Wärmewende im Bergrecht steckenbleibt
Geothermal Power Station in Iceland ©Depositphotos_52621471_S

Geothermie in Österreich: Warum die Wärmewende im Bergrecht steckenbleibt

25.01.2026
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Ignatz Wrobel

Geothermie: Österreichs verschlafene Chance in der Wärmewende

Große Worte, wenig Taten

Im März 2024 beschloss der österreichische Ministerrat, das Potenzial der Tiefengeothermie bestmöglich zu nutzen. Finanzminister Magnus Brunner kündigte an, wichtige Rahmenbedingungen zu schaffen. Ein Positionspapier wurde erarbeitet, Stakeholder Roundtables einberufen, Arbeitsgruppen gebildet. Die Rhetorik klang vielversprechend, die Realität sieht anders aus: Bis heute fehlt jene gesetzliche Reform, die den Ausbau der Erdwärme tatsächlich beschleunigen würde.

Österreich hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt. Bis 2040 soll das Land klimaneutral werden, zehn Jahre früher als die Europäische Union insgesamt. Der Wärmesektor, verantwortlich für einen erheblichen Teil der Treibhausgasemissionen, steht dabei im Zentrum der Transformation. Geothermie, also die Nutzung der im Erdreich gespeicherten Wärme, könnte einen substanziellen Beitrag leisten. Der Verein Geothermie Österreich beziffert das Potenzial auf rund 25 Milliarden Kilowattstunden für Wärme und Kälte bis 2040. Bei der oberflächennahen Geothermie schätzt der Verband sogar ein Ausbaupotenzial um das 700fache des gegenwärtigen Anwendungsumfangs, sofern die richtigen Anreize gesetzt werden.

Das Mineralrohstoffgesetz als Bremsklotz

Die Crux liegt im österreichischen Mineralrohstoffgesetz, dem MinRoG. Dieses regelt seit 1999 nicht nur den klassischen Bergbau, sondern auch die Gewinnung geothermischer Energie. Bei Bohrungen mit über 300 Metern Tiefe greifen bergrechtliche Bestimmungen, die ursprünglich für ganz andere Zwecke konzipiert wurden. Das Ergebnis sind langwierige Genehmigungsverfahren, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen können.

Gregor Götzl von der Geologischen Bundesanstalt und Vorstandsmitglied beim Verein Geothermie Österreich bringt das Problem auf den Punkt: Die hydrothermale Geothermie findet in Österreich bislang meist abseits der großen Ballungszentren statt. Ein wesentlicher Grund dafür ist der komplexe und teilweise nicht mehr zeitgemäße gesetzliche Rahmen für die Aufsuchung und Erschließung hydrothermaler Ressourcen.

Der Blick nach Deutschland

Während Österreich Positionspapiere verfasst, handelt der Nachbar im Norden. Im September 2024 verabschiedete das deutsche Bundeskabinett das Geothermie und Wärmepumpengesetz. Das GeoWG führt Höchstfristen für Genehmigungsverfahren im Bergrecht ein. Behörden müssen künftig innerhalb eines Jahres über Projekte entscheiden. Einsprüche haben keine aufschiebende Wirkung mehr. Geothermie, Wärmepumpen und Wärmespeicher stehen künftig im überragenden öffentlichen Interesse.

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV stellt zudem klar, dass oberflächennahe Geothermie bis 400 Meter Tiefe grundsätzlich nicht dem Bergrecht unterfällt. Damit werden bergrechtliche Zulassungsverfahren für diese Anwendungsform obsolet. Kleine private Grundwasserwärmepumpen und Erdwärmekollektoren benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung mehr, eine einfache Anzeige bei der Behörde genügt.

Von solchen Vereinfachungen kann man in Österreich nur träumen. Das Bundesministerium für Finanzen, zuständig für Bergbau, hat zwar Subprozesse gestartet, darunter die Prüfung von Optionen zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos und die Analyse der Förderlandschaft. Konkrete Gesetzesänderungen blieben jedoch aus.

Wien als Lichtblick

Immerhin gibt es positive Entwicklungen auf Projektebene. In Wien haben OMV und Wien Energie das Joint Venture deeep gegründet, um Tiefengeothermie im Großraum Wien nutzbar zu machen. Im Dezember 2024 starteten die Bohrungen für die erste Tiefengeothermie Anlage in Aspern. Ein 50 Meter hoher Bohrturm dringt mehr als 3.000 Meter in die Erde vor, um das sogenannte Aderklaaer Konglomerat anzuzapfen, ein natürliches Heißwasservorkommen.

Die Anlage soll 2028 ans Fernwärmenetz angeschlossen werden und klimaneutrale Wärme für rund 20.000 Wiener Haushalte erzeugen. Insgesamt planen die Partner bis zu sieben Tiefengeothermie Anlagen mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt, ausreichend für 200.000 Haushalte. Das Investitionsvolumen für die erste Anlage beläuft sich auf rund 90 Millionen Euro, gefördert aus Mitteln der Umweltförderung des Klimaschutzministeriums.

Die Frage der Versorgungssicherheit

Das Wiener Projekt illustriert ein weiteres Argument für den Geothermie Ausbau: Versorgungssicherheit. Wien Energie hat angekündigt, ab 2025 kein russisches Erdgas mehr zu nutzen. Tiefengeothermie bietet eine lokale, importunabhängige Alternative. Die Erdwärme ist rund um die Uhr verfügbar, unabhängig von Wetterbedingungen, und liefert grundlastfähige Energie über Jahrzehnte hinweg.

Die Technologie erfordert allerdings erhebliche Vorlaufkosten. Pro Bohrtag können Kosten von bis zu 80.000 Euro anfallen. Das Fündigkeitsrisiko, also die Ungewissheit, ob an einem Standort tatsächlich ausreichend heißes Wasser in nutzbarer Menge vorhanden ist, stellt eine weitere Hürde dar. In Deutschland arbeitet Munich Re gemeinsam mit der KfW an einer Fündigkeitsversicherung, um dieses Risiko für Investoren zu mindern.

Regierungswechsel ohne Paradigmenwechsel

Die neue österreichische Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos hält am Ziel der Klimaneutralität bis 2040 fest. Das Regierungsprogramm 2025 bis 2029 verspricht ein Klimagesetz mit verbindlichen Obergrenzen für den Treibhausgasausstoß. Das klingt vertraut, denn bereits das türkis grüne Regierungsprogramm 2020 bis 2024 enthielt ähnliche Ankündigungen. Das damals versprochene Klimaschutzgesetz wurde nie beschlossen.

Die gemeinsame Wärmestrategie von Bund und Ländern nennt Geothermie explizit als Technologie für die Umstellung der Wärmeversorgung. Der Ausstieg aus fossilen Gasheizungen ist bis 2040 vorgesehen. Doch ohne vereinfachte Genehmigungsverfahren, ohne Klarstellungen im Bergrecht, ohne adäquate Risikoabsicherung wird die Geothermie ihr Potenzial nicht entfalten können.

Was jetzt passieren muss

Die Forderungen der Branche liegen auf dem Tisch. Eine Modernisierung des Mineralrohstoffgesetzes nach deutschem Vorbild, die oberflächennahe Geothermie vom Bergrecht ausnimmt und Höchstfristen für Genehmigungsverfahren einführt. Eine Verankerung der Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse. Instrumente zur Absicherung des Fündigkeitsrisikos. Verbesserte Datenlage über geologische Potenziale.

Das Bundesministerium für Finanzen hat diese Punkte in seinem Positionspapier anerkannt. Die Frage ist, ob den Worten Taten folgen. Andernfalls bleibt Österreichs ambitioniertes Klimaziel 2040 das, was Kritikerinnen und Kritiker befürchten: ein leeres Versprechen, begraben unter Schichten von Bürokratie, so tief wie jene Erdschichten, deren Wärme das Land so dringend nutzen sollte.