
baukunst.art | Regionales | Bayern | Juli 2026
Bayerns Architektenkammer: Die Präsidentin bleibt, ihr Vize nicht
Die XIV. Vertreterversammlung der Bayerischen Architektenkammer hat Lydia Haack für die kommenden fünf Jahre an die Spitze eines neuen Vorstands mit elf Mitgliedern gewählt
Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art
Prof. Lydia Haack bleibt Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer (ByAK): Die konstituierende Sitzung der XIV. Vertreterversammlung bestätigte die Münchner Architektin und Stadtplanerin am 3. Juli 2026 mit 114 von 118 gültigen Stimmen für eine zweite Amtsperiode. Die Wahlperiode läuft bis 2031.
Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Kammer, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Bayerischen Baukammerngesetz (BauKaG). Ihre 125 Mitglieder vertreten rund 26.000 Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitektinnen und Stadtplaner. Sie tagte am 3. Juli von 14.00 bis 18.13 Uhr im Haus der Architektur in der Waisenhausstraße 4 in München; die Wahl leitete Karl Zankl.
Haack gehört dem Vorstand seit 2016 an und wurde 2021 erstmals zur Präsidentin gewählt, als Nachfolgerin von Christine Degenhart. Sie führt mit John Höpfner das Büro Haack + Höpfner Architekten in München und lehrt als Professorin für Baukonstruktion und Entwerfen an der Hochschule Konstanz. Von 2016 bis 2021 stand sie dem Landesverband des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) in Bayern vor. Ihre 114 Ja-Stimmen sind ein Ergebnis ohne Nebengeräusch.
Wer sitzt im neuen Vorstand?
Der Vorstand wächst von zehn auf elf Mitglieder. Erster Vizepräsident wird erneut Franz Damm, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner der Liste 13 (Landschaftsarchitekt*innen bdla), mit 72 Ja- zu 44 Nein-Stimmen. Zweite Vizepräsidentin wird Doris Lackerbauer (Liste 3, Der Arbeitskreis) mit 73 zu 45 Stimmen. Ziffer 2.5 der Wahlordnung verlangt für die beiden Vizepräsidien einen Proporz zwischen freischaffenden und nicht freischaffenden Mitgliedern; die getrennten Wahlgänge folgten dieser Vorgabe.
Als weitere Vorstandsmitglieder gewählt wurden Rainer Post, Lavinia Wagner, Julia Schneider, Thomas Eckert, Alexandra Heese, Thomas Felkner, Bianca Caspari und, in einer Nachwahl, Michaela Ausfelder. Sieben der fünfzehn angetretenen Listen sind damit vertreten. Beratend kommen zwei Personen hinzu: Kristina Vogelsang, weil nach Ziffer 6.3.2 der Satzung die Fachrichtung Stadtplanung sonst unvertreten bliebe, und Antonia Rieß für die Juniormitglieder. Der Nachwuchs wirkt damit erstmals im Vorstand mit, wenn auch ohne Stimmrecht.
Warum fiel der amtierende Erste Vizepräsident durch?
Prof. Clemens Richarz, seit 2021 Erster Vizepräsident der Kammer und Spitzenkandidat der Liste 8 (klimawende:planen), verfehlte als einziger Bewerber die erforderliche Mehrheit: 55 Ja standen 61 Nein gegenüber. Seine Liste benannte daraufhin Michaela Ausfelder nach, die aus dem Wahlausschuss entpflichtet und mit 104 zu 11 Stimmen gewählt wurde. Daniela Kircher rückte per Akklamation in den Wahlausschuss nach.
Bemerkenswert ist weniger das Ergebnis als seine Kommunikation. Die Pressemitteilung der Kammer vom 13. Juli 2026 erwähnt den Vorgang nicht, die Fachpresse ebenso wenig. Nachlesbar ist er allein in der amtlichen Bekanntmachung, die Geschäftsführer Dr. Eric-Oliver Mader am 8. Juli 2026 zeichnete. Eine Körperschaft mit Pflichtmitgliedschaft sollte ihre Personalien vollständig darstellen, gerade die unbequemen. Auch Alexandra Heese unterlag in beiden Vizepräsidenten-Wahlgängen und zog anschließend regulär in den Vorstand ein.
Neben dem Vorstand wählte die Versammlung drei Ausschüsse. In den Ausschuss Berufsordnung und Berufsbild zogen Clara Frey, Bernd Rohloff und Juliane Zopfy mit je 82 Stimmen ein. Im Ausschuss Finanzen und Fürsorge entschied bei Stimmengleichheit eine Stichwahl zwischen Sonja Klaus und Volker Heid zugunsten von Klaus. Den Ausschuss Satzung und Wahlordnung führt Michael Zach mit 90 Stimmen an. Die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer bestätigte die Versammlung en bloc per Akklamation.
Was sagt eine Wahlbeteiligung von 29,9 Prozent?
25.993 Mitglieder waren wahlberechtigt, 7.763 wählten, 7.678 Stimmzettel waren gültig. Das amtliche Endergebnis vom 5. Mai 2026 weist eine Beteiligung von 29,9 Prozent aus. Gut sieben von zehn Kammermitgliedern haben über jenes Gremium nicht abgestimmt, dessen Beitragssatzung und Berufsordnung sie bindet. Ein belastbarer Vergleich mit 2021 fehlt: Das damalige Endergebnis weist keine Beteiligungsquote aus, kursierende Zahlen bleiben unbelegt und taugen nicht für einen Trend.
Die Sitzverteilung nach Hare-Niemeyer bestätigt die bekannte Kräfteordnung. Die Liste 12 (BDA) erhielt 8.393 Stimmen und 35 der 125 Sitze und bleibt mit Abstand stärkste Kraft. Es folgen klimawende:planen und die Landschaftsarchitekt*innen bdla mit je 13 Sitzen, die Freischaffenden Architekten mit 10 und die BauFrauen mit 9. Dass die gemeinsam zweitstärkste Liste im Vorstand nur über eine Nachbenennung vertreten ist, verdient Beachtung.
Die Listenlandschaft selbst ist ein bayerisches Spezifikum. Fünfzehn Listen traten an, von den jungen perspektiven der Liste 1 bis zum Netzwerk der verbandsunabhängigen Baukultur-Initiativen, das mit 172 Stimmen genau einen Sitz erreichte. Diese Fächerung bildet den Berufsstand feiner ab als ein Wahlkampf zweier Lager. Sie erschwert aber Mehrheiten und macht Nachbenennungen wie jene der Liste 8 zur eingeübten Routine.
Welche Themen bestimmen die XIV. Wahlperiode?
Haack nennt drei Vorhaben: Gebäudetyp e, Bauturbo und faire Vergabe. „Berufspolitik braucht einen langen Atem“, sagte sie nach der Wahl. Alle drei Themen sind älter als eine Wahlperiode.
Der Gebäudetyp e steht für ein Bauen unterhalb des gewohnten Komfortstandards. Bayern verankerte das Instrument bereits im August 2023 in Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Abweichungen zulässt, sofern die Schutzziele gewahrt bleiben; seit Dezember 2023 erproben 19 Pilotprojekte die Praxis. Auf Bundesebene folgte das Gebäudetyp-e-Gesetz, das die vertragsrechtliche Seite im Bürgerlichen Gesetzbuch adressiert. Die Kammer betreibt das Thema seit Jahren, was Haack zu Recht als Erfolg verbucht.
Der Bauturbo dagegen ist Bundesrecht auf Zeit. § 246e des Baugesetzbuchs (BauGB) gilt seit dem 30. Oktober 2025 und läuft zum 31. Dezember 2030 aus. Die Norm erlaubt Gemeinden, für den Wohnungsbau von nahezu allen Vorschriften des Bauplanungsrechts abzuweichen, ohne einen Bebauungsplan aufzustellen oder zu ändern; Voraussetzung ist das ausdrückliche Einvernehmen der Gemeinde. Das beschleunigt, setzt aber zugleich die planerische Abwägung aus. Eine Kammer, die Baukultur vertritt, wird beides begründen müssen. Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat dazu einen Fragenkatalog veröffentlicht, die Kammer stellt ihren Mitgliedern eigene Hinweise bereit. Beratungsbedarf entsteht genau dort, wo Beschleunigung auf Gestaltungsanspruch trifft.
Auffällig ist eine Leerstelle. 2021 nannte Haack den Klimaschutz ausdrücklich als Herausforderung, 2026 fehlt er in ihrem Statement. Ein inhaltliches Programm der XIV. Wahlperiode liegt bislang nicht vor. Ob Umbaukultur und graue Energie den Rang behalten, den die Davoser Erklärung von 2018 der Baukultur zuschreibt, wird sich an den Anträgen der kommenden Sitzungen zeigen, nicht an Pressemitteilungen.
Für andere Länderkammern ist der bayerische Befund weniger Vorbild als Kontrollfrage: Wie viel Beteiligung trägt eine Selbstverwaltung, deren Mitgliedschaft nicht freiwillig ist? Bayern beantwortet sie derzeit mit 29,9 Prozent. Das ist keine Krise, aber auch kein Ergebnis, bei dem sich eine Kammer beruhigt zurücklehnen sollte. Die XIV. Wahlperiode beginnt damit mit einer Bringschuld nach innen, gegenüber jenen 18.230 Mitgliedern, die keinen Stimmzettel abgegeben haben.
Transparenzhinweis: Der Autor kandidierte bei der Wahl zur XIV. Vertreterversammlung auf Liste 7 (Freischaffende Architekten) und wurde mit 93 Stimmen in die Vertreterversammlung gewählt. Alexandra Heese, ebenfalls Liste 7, gehört dem neuen Vorstand an.

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