Baukunst - Der Vorsprung liegt im Ablauf
Zeichenbrett und Sprachmodell auf demselben Tisch: Den Unterschied macht die Ordnung, nicht das Werkzeug. © baukunst.art, erstellt mit Midjourney

Der Vorsprung liegt im Ablauf

26.10.2026
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Stuart Stadler

baukunst.art | Editorial | Oktober 2026

Stuart Stadler, Architekt, Herausgeber baukunst.art

Von der Ordnung, die ein Werkzeug erst wertvoll macht

Thema: KI-Nutzung im Architekturbüro. Wie Büros ihre Abläufe neu ordnen, um die neuen Möglichkeiten zu nutzen und daraus einen Wettbewerbsvorteil zu gewinnen.

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

künstliche Intelligenz verschafft einem Architekturbüro keinen Wettbewerbsvorteil. Den verschafft erst ein Büro, das seine Abläufe so umbaut, dass die Maschine dort arbeitet, wo sie stark ist, und der Mensch dort, wo er unersetzlich bleibt. Das Werkzeug kann heute jede Kollegin und jeder Kollege für einen überschaubaren Monatsbeitrag abonnieren. Den Ablauf nicht.

Die Zahlen zeigen, wie offen das Feld noch ist. In der Berufspolitischen Befragung der Bundesarchitektenkammer (BAK) vom Mai und Juni 2025 gaben 29 Prozent der Kammermitglieder an, KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag zu nutzen, überwiegend noch in der Erprobung; 77 Prozent wünschten sich Fortbildungen zum Thema. Eine im März 2026 veröffentlichte Studie von Maxim Massenkoff und Peter McCrory für das KI-Unternehmen Anthropic, also einen Anbieter, ergibt nach einer Auswertung von Euronews für Architektur und Ingenieurwesen ein theoretisches KI-Potenzial von 85 Prozent; tatsächlich beobachtet wurden fünf Prozent. Zwischen 85 und fünf Prozent liegt kein Grund zur Entwarnung, sondern ein Zeitfenster. Wer es nutzt, ordnet sein Büro neu, während andere noch ausprobieren.

Warum verschafft das Werkzeug allein keinen Vorsprung?

Weil der Berufsstand diese Lektion schon einmal gelernt hat. Als Ende der Achtzigerjahre die ersten CAD-Arbeitsplätze in die Büros kamen, habe ich erlebt, wie viele Kolleginnen und Kollegen den Rechner als elektronisches Zeichenbrett benutzten. Gezeichnet wurde dasselbe wie vorher, nur langsamer, weil das Programm noch fremd war. Den Vorsprung erarbeiteten sich jene Büros, die ihre Arbeit um die neue Technik herum neu organisierten: mit Layerstrukturen, Detailbibliotheken, Planköpfen und Austauschregeln, die jedes Projekt von Anfang an trugen. Nicht die Software machte den Unterschied, sondern die Ordnung dahinter.

Mit der KI wiederholt sich das Muster, nur schneller. Ein Chatfenster auf jedem Bildschirm verändert an den Abläufen eines Büros zunächst nichts. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter fragt anders, prüft anders, legt anders ab. Das Ergebnis ist ein Flickenteppich aus Einzelerfolgen, der weder Qualität sichert noch Wissen im Büro hält. Der Beitrag „Der Architekt, den keiner mehr braucht?“ in dieser Ausgabe beschreibt, warum KI den Beruf nicht abschafft, sondern zerlegt: in Tätigkeiten, die sich automatisieren lassen, und solche, die Urteilskraft verlangen. Genau entlang dieser Linie verläuft der Umbau.

Wo beginnt der Umbau im eigenen Büro?

Mit einer ehrlichen Bestandsaufnahme. Welche Aufgaben wiederholen sich in jedem Projekt, folgen festen Regeln und kosten trotzdem Stunden? Baubesprechungsprotokolle, Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnisse in der Leistungsphase 6 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Flächenberechnungen nach DIN 277, die Recherche zu Bebauungsplan und Satzungen, die Projektdokumentation am Ende. Dort entlastet KI schon heute spürbar, vorausgesetzt, jemand prüft das Ergebnis. Im Gespräch mit der Bauherrschaft, in der Abwägung mit Denkmalpflege und Nachbarschaft, im Bestand mit seinen lückenhaften Plänen hilft sie wenig.

Für jede dieser Aufgaben lohnt eine schriftliche Büroregel, kurz wie ein Detailblatt: welches Werkzeug, welche Daten hineindürfen und welche nicht, wer das Ergebnis prüft und wie die Prüfung festgehalten wird. Personenbezogene Daten von Bauherrinnen und Bauherren gehören nur in Systeme, für die ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) besteht. Bewährte Eingaben und Vorlagen wandern in eine gemeinsame Bibliothek, so wie früher die Anschlussdetails, und eine Person behält die Qualität des Ganzen im Blick. So wird aus der Geschicklichkeit Einzelner das Wissen des Büros.

Welche Regeln gelten bereits heute?

Mehr, als vielen Büros bewusst ist. Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Art. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 alle, die KI-Systeme beruflich einsetzen, die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern; die Digital-Omnibus-Verordnung (EU) 2026/1744 hat den Wortlaut abgeschwächt, die Pflicht aber nicht gestrichen. Seit dem 2. August 2026 verlangt Art. 50 der KI-Verordnung die Kennzeichnung künstlich erzeugter Inhalte, die real wirken; für die fotorealistische Visualisierung eines Entwurfs im Foto des Bauplatzes empfiehlt die BAK in ihrer Handreichung vom 31. Juli 2026 einen sichtbaren Vermerk. Die Bundesarchitektenkammer arbeitet an einem KI-Kodex der Planungsbranche, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll; der Beitrag „KI-Kodex der Architektenschaft“ zeichnet den Stand nach.

Unverändert bleibt die Haftung. Nach § 650q Absatz 1 in Verbindung mit § 633 BGB schuldet das Büro ein mangelfreies Werk, gleichgültig, mit welchem Werkzeug es entstanden ist. Der Beitrag „Wer haftet für die Maschine?“ legt dar, warum die Hoffnung auf eine Entlastung durch die Softwareanbieter trügt. Für die Organisation des Büros ist das eine gute Nachricht in unscheinbarer Verpackung: Die dokumentierte Prüfung, die ohnehin zu einem sauberen Ablauf gehört, ist zugleich der beste Schutz im Schadensfall.

Wohin mit der gewonnenen Zeit?

Hier entscheidet sich der Wettbewerbsvorteil. Das Honorar bemisst sich nach § 6 Absatz 1 HOAI aus Leistungsbild, anrechenbaren Kosten, Honorarzone und Honorartafel, nicht aus Stunden. Wer ein Leistungsverzeichnis in der Hälfte der Zeit erstellt, behält den Gewinn, wie damals das Büro mit CAD. Allerdings nur, solange er ihn nicht vorauseilend im Preis weitergibt. Die freie Zeit gehört in die frühen Leistungsphasen, in denen über Qualität entschieden wird: in eine gründlichere Grundlagenermittlung, in Variantenvergleiche zu Material- und Ressourceneinsatz, in das Gespräch mit der Bauherrschaft, das kein Sprachmodell führen kann.

Zwei Folgen verdienen dabei Aufmerksamkeit. Die erste betrifft den Nachwuchs. Wer Berufsanfängerinnen und Berufsanfängern die Routineaufgaben vollständig abnimmt, nimmt ihnen die Schule, in der Urteilskraft entsteht. Ein KI-generiertes Detail prüfen kann nur, wer es selbst entwickeln könnte. Die zweite betrifft die Außenwirkung. Bauherrinnen und Bauherren suchen Büros zunehmend über Sprachmodelle, und diese empfehlen nur, wer sich in einem Satz beschreiben lässt. Der Beitrag „Wie Architekturbüros in KI-Suchsystemen sichtbar werden“ zeigt, warum das Büroprofil damit Teil des Ablaufs wird und keine Pflichtübung bleibt.

Was unterscheidet das vorbereitete Büro vom abwartenden?

Nicht die Größe und nicht das Budget. Noch nutzen Büros mit mehr als 25 Beschäftigten KI laut derselben BAK-Befragung deutlich häufiger als kleine. Umstellen kann ein Drei-Personen-Büro seine Abläufe aber schneller als ein Großbüro mit verzweigten Zuständigkeiten. Die HOAI-Novelle stockt, der Kodex ist noch nicht verabschiedet, die Frage der Datenhoheit ist mit der Gründung der Architekturkooperative ARKO im Juni 2026 erst gestellt, nicht beantwortet. Auf all das zu warten, wäre bequem und teuer. Ein realistischer Anfang braucht drei Monate: eine Bestandsaufnahme, einen ersten Pilotablauf, eine schriftliche Büroregel und eine Schulung für alle, die mit dem Werkzeug arbeiten.

Wer diesen Weg nicht allein gehen möchte, findet im November zwei Online-Lehrgänge der Baukunst Akademie. „KI im Büroalltag“ zeigt donnerstags vom 5. bis 26. November den praktischen Einsatz von der Textarbeit bis zum Entwurf in den Leistungsphasen 3 und 4; ein Jurist ordnet Urheberrecht, Datenschutz und Haftung ein. „Rechtlich sicher“ führt dienstags vom 3. bis 24. November mit Rechtsanwalt Dr. Julian Stahl durch Vertrag, Leistungsphasen, Dokumentation, Haftung und Berufshaftpflicht, jeweils mit Blick auf den KI-Einsatz. Beide Lehrgänge finden online von 17 bis 18.30 Uhr statt, werden mit bis zu acht Unterrichtseinheiten anerkannt und finanzieren zugleich die unabhängige Arbeit an diesem Magazin.

KI im Büroalltag: https://baukunst.art/kurse/lehrgang-ki-im-bueroalltag-2-4/

Rechtlich sicher: https://baukunst.art/kurse/lehrgang-rechtlich-sicher-1-3/

Die Beiträge dieser Ausgabe zum Weiterlesen:

Der Architekt, den keiner mehr braucht? Warum KI den Beruf zerlegt, aber nicht abschafft: https://baukunst.art/der-architekt-den-keiner-mehr-braucht-warum-ki-den-beruf-zerlegt-aber-nicht-abschafft/

Wie Architekturbüros in KI-Suchsystemen sichtbar werden: https://baukunst.art/wie-architekturbueros-in-ki-suchsystemen-sichtbar-werden/

KI-Kodex der Architektenschaft: Der Berufsstand schreibt sich eigene Regeln: https://baukunst.art/ki-kodex-der-architektenschaft-der-berufsstand-schreibt-sich-eigene-regeln/

Wer haftet für die Maschine? Warum KI die Verantwortung der Architektenschaft nicht schmälert: https://baukunst.art/wer-haftet-fuer-die-maschine-warum-ki-die-verantwortung-der-architektenschaft-nicht-schmaelert/

Nach vierzig Jahren im Beruf halte ich wenig von Prophezeiungen. Eines aber habe ich gelernt: Neue Werkzeuge belohnen nie die Ersten, die sie kaufen, sondern die Ersten, die ihre Arbeit danach ordnen. Die Zeichenbretter sind verschwunden. Die guten Büros sind geblieben.

Mit kollegialen Grüßen

Stuart Stadler

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