Baukunst - Wer zahlt, gewinnt: Über die stille Käuflichkeit der Architekturauszeichnungen
Schöner Schein gegen Gebühr: Das Pay-to-win-Modell der Architekturawards

Wer zahlt, gewinnt: Über die stille Käuflichkeit der Architekturauszeichnungen

30.04.2026
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Redaktion.baukunst.art

baukunst.art  /  Berufspraxis / Mai 2026

Pay-to-win bei Architekturpreisen: Was die Spiegel-Recherche zum Geschäftsmodell der Auszeichnungen aufdeckt

Pay-to-win-Awards bezeichnen Architektur- und Designpreise, bei denen die Auszeichnung weniger durch unabhängige Jurybewertung entsteht als durch gestaffelte Teilnahme-, Nominierungs- und Servicegebühren der Preisträgerinnen und Preisträger. Genau dieses Modell hat eine Recherche von Verena Töpper im Spiegel vom 2. Februar 2026 in den öffentlichen Fokus gerückt; die Kernaussage fasst es nüchtern: Wer ausgezeichnet werden möchte, zahlt am Ende rund 2900 Euro. Der Befund trifft die Branche an einer empfindlichen Stelle, weil zugleich der Honorardruck nach der novellierten HOAI 2021 und der Marketingbedarf kleinerer Büros wächst.

Im Zentrum der Recherche steht der German Design Award, vergeben vom Rat für Formgebung in Frankfurt am Main, dessen Award Show 2026 im Rahmen der Messe Ambiente stattfand. Bereits die Nominierungsgebühr liegt bei bis zu 590 Euro, weitere Kosten fallen nach einem möglichen Gewinn an. Ähnliche Strukturen finden sich beim Red Dot Award, beim iF Design Award, bei den ICONIC AWARDS, beim A+ Award und bei best architects.

Wie funktioniert das Geschäftsmodell der großen Designpreise?

Die Mechanik ist in der Branche seit Jahren bekannt, gerät aber durch die jüngste Berichterstattung in eine breitere Öffentlichkeit. Drei Stufen tragen das System: eine Anmelde- oder Nominierungsgebühr von rund 300 bis 600 Euro, eine sogenannte „Gewinnergebühr“ von bis zu 2.800 Euro je Preiskategorie und 580 Euro Printkosten bei Publikation einer Nominierung, dazu weitere Posten für Trophäen und Galaeinladungen. Wer auf mehreren Auszeichnungsschienen mitläuft, zahlt schnell vierstellig pro Projekt.

Hinzu kommt eine ungewöhnlich hohe Auszeichnungsquote. Im Jahr 2014 wurden 90 Gewinner gekürt, im Jahr 2016 erhielten 42 Preisträger die höchste Auszeichnung. Der Designer und Buchautor Florian Pfeffer hat das Geschäftsprinzip früh analysiert: Designpreise dieses Zuschnitts lohnen sich vor allem für die Auslober. Erik Spiekermann, eines von zwölf Präsidiumsmitgliedern im Rat für Formgebung, hält dagegen, wer keine Teilnahmegebühr aufbringe, wolle ohnehin nicht am Markt erscheinen.

Diese Logik blendet die wirtschaftliche Realität kleiner und mittlerer Architekturbüros aus. Wer pro Projekt mehrere Tausend Euro für Auszeichnungssiegel aufbringen muss, verschiebt das Spielfeld zugunsten kapitalstarker Marken und Investorenarchitektur. Die Folge: Ein Gütesiegel verspricht Qualität, signalisiert aber zunehmend nur die Bereitschaft zur Beteiligung am Marketingsystem des Auslobers.

Was bedeutet das für die Berufspolitik?

Die berufspolitische Brisanz ergibt sich aus dem Spannungsverhältnis zum Standesrecht. Die Berufsordnungen der deutschen Architektenkammern, etwa die Berufsordnung der Bayerischen Architektenkammer, verpflichten zu Sachlichkeit in der Außendarstellung und untersagen anpreisende oder irreführende Werbung. Wenn eine Auszeichnung jedoch maßgeblich auf einer Geldzahlung beruht, stellt sich die Frage, ob das werbliche Tragen eines solchen Siegels noch dem Sachlichkeitsgebot entspricht. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat sich zu diesem Konflikt bislang nicht öffentlich positioniert; sie verweist auf eine vom Förderverein Bundesstiftung Baukultur e. V. ins Netz gestellte Liste von Architekturpreisen, ohne zwischen kostenfreien und gebührenfinanzierten Auszeichnungen zu unterscheiden.

Der zweite Hebel betrifft das Vergaberecht. Auftraggeber, vor allem im privaten Bereich, ziehen Awards in Eignungsprüfungen heran. § 75 Vergabeverordnung (VgV) verlangt für Planungsleistungen den Nachweis fachlicher Eignung; ausgezeichnete Referenzen ersetzen dabei häufig den teuren Wettbewerb nach RPW 2013. Wenn Auszeichnungen jedoch zur reinen Marketingressource degradieren, verzerrt das die Bewerberauswahl und benachteiligt jene Büros, die Honorarmittel lieber in Personalentwicklung oder Forschung investieren.

Drittens berührt das Geschäftsmodell den Wettbewerb um Nachwuchs. Junge Architektinnen und Architekten ohne Eigenkapital lassen sich seltener nominieren. Damit reproduziert das System bestehende Ungleichgewichte und verfehlt den im Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur formulierten Anspruch, Baukultur als gesamtgesellschaftliche Aufgabe sichtbar zu machen.

Welche Alternativen tragen die Berufspolitik?

Tragfähige Modelle existieren bereits. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die Bundesarchitektenkammer haben 2023 erneut den Deutschen Architekturpreis verliehen, der ohne Teilnahmegebühr auskommt und mit Preisgeld dotiert ist. Der Mies van der Rohe Award for European Architecture wird im Rahmen des Programms Kreatives Europa der Europäischen Kommission und der Mies van der Rohe-Stiftung in Barcelona vergeben, ebenfalls kostenfrei. Auf Länderebene zeigt der Auszeichnungsweg „Beispielhaftes Bauen“ der Bayerischen Architektenkammer, wie eine kammerinterne Würdigung durch Sachjurys ohne Gebühren funktioniert.

Eine Reformlinie für die Berufspolitik ergibt sich daraus in drei Punkten. Erstens sollten Bundesarchitektenkammer und Länderkammern eine Klassifizierung von Architekturauszeichnungen einführen, die zwischen unabhängig juriert-dotierten und gebührenfinanzierten Verfahren unterscheidet. Eine solche Liste böte Auftraggebern und Öffentlichkeit Orientierung. Zweitens ließe sich das Standesrecht präzisieren: Die Verwendung kostenpflichtiger Awards in der Außendarstellung könnte an Transparenzpflichten gebunden werden, etwa an die Angabe der bezahlten Gewinnergebühr. Drittens wäre eine staatliche Aufwertung des Deutschen Architekturpreises und der Landespreise sinnvoll, einschließlich angemessener Dotierung, um eine sichtbare öffentliche Alternative zum kommerziellen Awardmarkt zu setzen.

Die Spiegel-Recherche schafft das Momentum für diese Debatte. Sie öffnet ein Fenster, das sich schnell wieder schließt, wenn die Berufsvertretung nicht reagiert. Der Rat für Formgebung verteidigt sein Geschäftsmodell mit Hinweis auf Sichtbarkeit und Marketingnutzen; das ist legitim, solange das Modell als Marketinginstrument und nicht als unabhängige Qualitätsauszeichnung kommuniziert wird. Die Aufgabe der Berufspolitik liegt darin, diese Unterscheidung sichtbar zu machen und die ethischen Standards des Berufsstandes auch im Award-Wesen zu verankern. Andernfalls droht ein schleichender Vertrauensverlust, der am Ende nicht die Auslober trifft, sondern die gesamte Architektenschaft.