Baukunst - Drei bis fünf Prozent: Was der Iran-Krieg für Bauherren wirklich bedeutet
Iran-Konflikt belastet Bauwirtschaft mit drei bis fünf Prozent Mehrkosten

Drei bis fünf Prozent: Was der Iran-Krieg für deutsche Bauherren wirklich bedeutet

28.04.2026
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Ignatz Wrobel

baukunst.art  /  Politik / Berufspraxis

Iran-Krieg: Baukosten für Hausbau steigen um bis zu fünf Prozent

Die Baukosten für konventionelle Wohngebäude in Deutschland liegen seit Beginn des Iran-Krieges um drei bis fünf Prozent höher als zuvor; Treiber sind energieintensiv hergestellte Materialien wie Stahl, Beton und Dämmstoffe sowie deutlich gestiegene Logistikkosten. Diese Größenordnung wird im April 2026 vom Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen, vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und vom Bauindustrieverband HDB übereinstimmend bestätigt. Aus berufspolitischer Sicht stellt sich damit weniger die Frage nach dem Befund als nach dem Instrumentenkasten: Welche Werkzeuge haben Kammern, Verbände und Bundesregierung kurzfristig zur Hand?

Die Ausgangslage ist angespannt. Schon in den Jahren 2024 und 2025 stiegen die Baupreise laut Statistischem Bundesamt um jeweils rund drei Prozent. Das Defizit am Wohnungsmarkt liegt bei rund einer Million Einheiten, einzelne Erhebungen sprechen von bis zu 1,4 Millionen. Für 2026 werden lediglich 215.000 bis 222.000 Fertigstellungen erwartet, weit unterhalb des Regierungsziels von 400.000 Einheiten pro Jahr. In dieser Lage wirkt der Krieg, so Bauministerin Verena Hubertz (SPD) im ARD-Morgenmagazin, wie ein Brennglas auf vorhandene strukturelle Probleme.

Wer trägt die Mehrkosten am Bau?

Im Regelfall bleibt das Risiko zunächst bei den Auftragnehmenden. Werkverträge nach BGB und VOB/B sehen Festpreise vor; Stoffpreisgleitklauseln sind außerhalb öffentlicher Vergaben die Ausnahme. Tim-Oliver Müller vom HDB berichtete von Preissteigerungen bei Diesel um rund 25 Prozent und bei Bitumen, dem auf Erdöl basierenden Bindemittel im Asphalt, um etwa 36 Prozent innerhalb eines Monats. Eine belastbare Kalkulation ist unter diesen Bedingungen kaum noch möglich.

Für die Architektenschaft heißt das: Bauherrenberatung wird zur Risikodisziplin. Wer in laufenden Projekten in Leistungsphase 6 und 7 der HOAI Vergaben vorbereitet, sollte Stoffpreisgleitklauseln, Bauzeitenpuffer und Mehrkostenanzeigen nach § 650b BGB systematisch prüfen. Festpreisangebote über lange Realisierungszeiträume sind unter aktuellen Bedingungen wirtschaftlich kaum belastbar. Mehrere Architektenkammern raten zu klar dokumentierten Risikohinweisen gegenüber Bauherrenschaften, auch zur Begrenzung eigener Haftungsrisiken nach den Grundsätzen der Aufklärungs- und Beratungspflicht.

Welche berufspolitischen Antworten formieren sich?

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die Länderkammern bekräftigen ihre Forderung nach planbaren Rahmenbedingungen. Drei Themen stehen im Zentrum: die Beschleunigung des sogenannten Bau-Turbos, der Gebäudetyp E nach den Plänen des Bundesbauministeriums sowie eine Modernisierung der HOAI in Richtung leistungsgerechter Honorierung. Ministerin Hubertz hat einen Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E bis Sommer 2026 angekündigt; er soll vereinfachtes Bauen ohne sogenannte Goldstandards ermöglichen. Aus Sicht vieler Architektinnen und Architekten birgt das Chancen, etwa beim Verzicht auf überzogene Schallschutz- oder Komfortnormen, zugleich aber Haftungsrisiken, solange das Verhältnis zu den anerkannten Regeln der Technik nicht abschließend geklärt ist.

Auf europäischer Ebene bleibt die Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) ein Reizthema. Höhere Sanierungsquoten und ambitionierte Effizienzanforderungen treffen auf eine Branche, die an Materialknappheit und Personalengpässen laboriert. Die Architektenkammern fordern, dass die Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der EPBD-Umsetzung mit den realen Marktverhältnissen abgeglichen werden. Eine starre Fortschreibung von Effizienzklassen, ohne Rücksicht auf Kostenrealität und Lieferketten, droht den Neubau weiter abzuwürgen.

Was tut die Politik kurzfristig?

Der Bundestag hat am 24. April 2026 einen zweimonatigen Tankrabatt beschlossen, der die Energiesteuer auf Kraftstoffe ab Mai senken soll. Ob die Entlastung in der Baulogistik ankommt, ist nach Einschätzung des ADAC offen. Für die soziale Wohnraumförderung stehen 2026 rund vier Milliarden Euro im Bundeshaushalt bereit. Parallel arbeitet die Koalition an einer Reform des Mietrechts; der Kabinettsbeschluss zur GEG-Novelle ist für den 13. Mai 2026 geplant.

Aus berufspolitischer Sicht reicht das nicht. Die Bayerische Architektenkammer und mehrere Schwesterkammern haben in den vergangenen Wochen erneut auf die Schieflage zwischen Anforderungsdichte und Honorarstruktur hingewiesen. Die HOAI in der Fassung von 2021 bildet den gestiegenen Aufwand bei Nachhaltigkeitsnachweisen, Lebenszyklusberechnungen nach DIN 276 und DIN 277 sowie energetischen Optimierungen nur unzureichend ab. Wenn Mehrkosten bei Material und Logistik auf statische Honorartafeln treffen, wird die wirtschaftliche Tragfähigkeit kleiner und mittlerer Büros zur Existenzfrage.

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Berufspraxis?

Für die einzelne Berufsträgerin und den einzelnen Berufsträger zeichnen sich drei Handlungsebenen ab. Erstens die Vertragsgestaltung: Architektenverträge sollten Mehraufwand bei Umplanungen wegen Materialwechseln klar regeln, mit präziser Abgrenzung zwischen Grundleistungen der HOAI und gesondert vergüteten Besonderen Leistungen. Zweitens die Kommunikation: Frühzeitige Hinweise auf Marktrisiken, dokumentiert in Protokollen und Aktenvermerken, sind kein Misstrauensvotum gegenüber den Bauherrenschaften, sondern Teil der Beratungspflicht. Drittens die kollektive Interessenvertretung: Mitwirkung in Kammergremien, Vergabeausschüssen und Stellungnahmeverfahren entfaltet derzeit mehr Wirkung als Einzelinitiativen.

Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) verweist auf einen weiteren Effekt: Sinkende Kaufkraft durch hohe Energiepreise reduziert den Spielraum privater Bauherrenschaften zusätzlich. Die Gemeinnützigen Bauvereinigungen rechnen erst ab 2027 mit einer spürbaren Erholung, vorausgesetzt, der Bau-Turbo greift und die Zinsentwicklung lässt es zu.

Der Krieg im Iran wird die strukturelle Krise des deutschen Wohnungsbaus nicht verursachen, aber sichtbar verschärfen. Die berufspolitischen Werkzeuge, von der HOAI-Reform über den Gebäudetyp E bis zu einer realistischen GEG-Fortschreibung, liegen auf dem Tisch. Ihre Wirksamkeit entscheidet darüber, ob in Deutschland in zwei Jahren wieder unter belastbaren Rahmenbedingungen geplant und gebaut werden kann; oder ob die Branche den nächsten geopolitischen Schock mit denselben Defiziten erlebt.