
baukunst.art |  REGIONALES | BERLIN | April 2026
Das Ende eines Klosters in Prenzlauer Berg
Profanierung bezeichnet im katholischen Kirchenrecht die Rückführung eines geweihten Gebäudes in den weltlichen Gebrauch (can. 1222 § 2 Codex Iuris Canonici). Am 12. Februar 2026 vollzog das Erzbistum Berlin genau diesen Akt an der Kirche Mater Dolorosa im Katharinenstift, Greifswalder Straße 17-19. Mit der Profanierung endet ein 130 Jahre altes Kapitel Berliner Kirchengeschichte. Zugleich beginnt ein neues, in dem das Ensemble nicht mehr Ordensschwestern, Schülerinnen und Schülern oder einer portugiesischsprachigen Gemeinde dient, sondern angehenden Designerinnen und Designern.
Der Klosterkomplex wurde 1895/96 nach Plänen des Regierungsbaumeisters August Menken (1859-1903) errichtet, der in Berlin unter anderem die neuromanische Sankt-Johannes-Basilika in Neukölln verantwortete. Gegründet hatten das Haus 1893 die Arenberger Dominikanerinnen, Schwestern der heiligen Katharina von Siena, die hier über Generationen Waisenkinder aufnahmen und bis 2005 karitativ wirkten. Der Backsteinbau mit Klinkerbänderung, hölzernem Spitztonnengewölbe und drei originalen Bleiglasfenstern der Mayer’schen Hofkunstanstalt in München liegt im Hinterhof und ist als Baudenkmal in der Berliner Denkmalliste geführt (Obj.-Dok.-Nr. 09050098).
Angekündigt wurde der Verkauf im März 2025. Das Erzbistum begründete die Entscheidung mit einem hohen Sanierungsbedarf in allen Bereichen der Liegenschaft sowie mit seinem Immobilienentwicklungsplan, der eine spürbare Reduzierung kirchlicher Flächen vorsieht. Das Katholische Schulzentrum Edith Stein, das hier seit 1995 Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialassistentinnen und Sozialassistenten ausbildete, ist zum Schuljahr 2025/26 auf den Campus der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin nach Karlshorst umgezogen. Die Herz-Jesu-Priester, die seit 2013 in Prenzlauer Berg lebten, und die portugiesischsprachige Gemeinde suchen nach neuen Orten.
Warum gibt das Erzbistum ein denkmalgeschütztes Kloster auf?
Die Antwort ist bauwirtschaftlich so nüchtern wie gesellschaftlich vielsagend. Laut Erzbistum Berlin zwingt der Zustand der Gebäude zu Investitionen, die aus dem laufenden Haushalt nicht mehr zu leisten sind. Die 2024 veröffentlichte Immobilienstrategie formuliert das Ziel offen: Der Einsatz von Kirchensteuermitteln für Betrieb und Erhaltung eigener Liegenschaften soll auf deutlich weniger Flächen konzentriert werden. Hinter dieser Rechnung steht ein demografischer Befund. Die Zahl der Katholikinnen und Katholiken im Erzbistum, das Berlin, weite Teile Brandenburgs und Vorpommern umfasst, ist seit Jahren rückläufig, und mit ihr die Kirchensteuereinnahmen.
Der Verkauf folgt damit einem Muster, das auch andere Bistümer kennen. In Köln, Essen und Aachen werden Kirchen profaniert, umgenutzt, in Einzelfällen abgerissen. Was den Berliner Fall heraushebt, ist die Nachnutzung. Sie ist weder sakral, wie bei Verkäufen an orthodoxe oder freikirchliche Gemeinden, noch sozial, wie bei Umwandlungen in Kolumbarien oder Pflegeeinrichtungen. Das Ensemble geht an eine private Bildungseinrichtung, deren Gegenstand die sichtbarste Oberfläche der Gegenwart ist: die Mode.
Was plant die AMD mit dem ehemaligen Klosterensemble?
Käufer ist die AMD Akademie Mode & Design GmbH, deren Studienprogramme akademisch über die private Hochschule Fresenius verantwortet werden. Unter dem Projektnamen kloster.berlin sollen auf dem rund 6.000 Quadratmeter großen Grundstück Hörsäle, Ateliers und Werkstätten entstehen. Herzstück bleibt die profanierte Kirche, die als Eventfläche für Shows, Präsentationen, Ausstellungen und Konzerte dienen soll. Die Gesellschafter Olaf und Ramona Atanda-Wulf sprechen von einer Öffnung des Hinterhof-Ensembles für den Kiez. Im Kaufvertrag wurde, so die offizielle Mitteilung des Erzbistums, eine würdige Nachnutzung festgeschrieben.
Aus denkmalrechtlicher Sicht ist der Vorgang anspruchsvoll. Das Katharinenstift unterliegt dem Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) vom 24. April 1995. Nach § 11 DSchG Bln bedürfen Veränderungen, Instandsetzungen und Nutzungsänderungen eines Baudenkmals der Genehmigung durch das Landesdenkmalamt Berlin und die untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks Pankow. Die Eingriffstiefe entscheidet über die Genehmigungsfähigkeit. Eine Modeakademie bringt andere Anforderungen mit sich als ein Kloster. Rettungswege nach Bauordnung Berlin (BauO Bln) in der Fassung vom 29. September 2005, Brandschutzkonzepte, Lüftung, Akustik und Barrierefreiheit nach § 50 BauO Bln treffen auf Spitztonnengewölbe, Holzempore und originale Glasmalerei.
Energetisch wird das Ensemble an den Bestandsregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 8. August 2020 gemessen. Für Baudenkmäler greifen die Ausnahmen des § 105 GEG, soweit eine Anpassung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen würde. Die planungsrechtliche Einordnung läuft, da ein qualifizierter Bebauungsplan fehlt, voraussichtlich über § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Eine Hochschule im Sinne einer Anlage für kulturelle und soziale Zwecke nach § 4 Absatz 2 Nummer 3 BauNVO fügt sich in das Mischgebiet der Greifswalder Straße städtebaulich ein, löst aber Fragen zur Stellplatzpflicht und zum Immissionsschutz aus, insbesondere bei Abendveranstaltungen in der ehemaligen Kirche.
Städtebaulich ist das Projekt ein Gewinn, wenn es ernst genommen wird. Der Hinterhof an der Greifswalder Straße war jahrzehntelang ein halböffentlicher Ort, den Ortskundige kannten und andere nie betraten. Eine Hochschule mit Öffnung zum Kiez könnte diese Schwelle senken. Gleichzeitig stellt die Umnutzung einer Kirche zur Modebühne Fragen, die nicht allein durch Kaufvertragsklauseln zu beantworten sind. Was bedeutet es, wenn ein Raum, der über 130 Jahre Gebet, Gottesdienst und Trauer getragen hat, zum Laufsteg wird? Die Antwort darauf geben nicht Investoren, sondern die künftigen Nutzerinnen und Nutzer im täglichen Umgang mit dem Haus.
Vergleiche mit anderen deutschen Städten sind aufschlussreich. In Mönchengladbach wurde die Herz-Jesu-Kirche zum Kolumbarium umgewidmet, in Aachen die Pfarrkirche Sankt Josef zum sozialen Treffpunkt, in Essen die Kirche Sankt Barbara zu Wohnungen. Überall gilt die gleiche Faustregel der Denkmalpflege: Je näher die neue Nutzung an der kontemplativen Grundstimmung des Kirchenraums bleibt, desto geringer sind die baulichen Eingriffe. Eine Modeakademie entfernt sich von dieser Grundstimmung weiter als die meisten Alternativen. Das ist nicht zwingend ein Ausschlusskriterium, erhöht aber den Begründungsdruck gegenüber den Denkmalbehörden.
Der Fall Katharinenstift ist damit mehr als eine lokale Immobilientransaktion. Er steht exemplarisch für einen doppelten Strukturwandel: den Rückzug der Kirchen aus ihrem gebauten Erbe und die Ausweitung privater Bildungsanbieter in stadträumlich privilegierte Lagen. Ob das Ergebnis den Ort trägt, wird sich an Details zeigen. An der Frage, ob die drei Bleiglasfenster der Mayer’schen Hofkunstanstalt weiterhin Licht in den Kirchenraum lassen. An der Frage, ob Holzempore und Spitztonnengewölbe erhalten bleiben oder einer Catwalk-Logik weichen. An der Frage, ob der Hof tatsächlich öffentlich wird oder nur für PR-Zwecke geöffnet.
Bis Mitte 2026 soll die Übergabe abgeschlossen sein. Die Profanierung im Februar war der erste sichtbare Schritt. Der zweite, entscheidende, liegt in der Hand der Architektinnen und Architekten, die die Umnutzung planen werden. Ihnen fällt die Aufgabe zu, ein Denkmal so zu öffnen, dass es seine Geschichte nicht verliert. Gott zieht aus. Was kommt, wird sich daran messen lassen müssen, ob es dem Ort gerecht wird.

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