Baukunst - Altes Finanzamt Saarbrücken: Warum die Konzeptvergabe an ihre Grenzen stößt
Beispielbild Verwaltungsbau

Altes Finanzamt Saarbrücken: Warum die Konzeptvergabe an ihre Grenzen stößt

20.04.2026
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Claudia Grimm

baukunst.art  |  REGIONALES | Saarbrücken | April 2026

Saarbrücken rettet sein altes Finanzamt, beinahe zufällig

Eine Konzeptvergabe bezeichnet ein Verkaufsverfahren, bei dem öffentliche Grundstückseigentümer eine Immobilie nicht nach Höchstgebot, sondern nach der Qualität des eingereichten Nutzungskonzepts an einen Investor vergeben. Im Januar 2026 hat das Finanzministerium des Saarlandes auf diesem Weg über die Zukunft des Alten Finanzamts in der Saarbrücker Innenstadt entschieden: Den Zuschlag erhielt das Konzept „Le 52“ der Peter Gross Bau GmbH gemeinsam mit der Creva GmbH, Wandel Lorch Götze Wach Architekten und dem Landschaftsarchitekturbüro HDK Dutt & Kist. Der Entwurf sieht die denkmalgerechte Sanierung des 1952 errichteten Gebäudes vor, dessen Baujahr den Namen des Konzepts erklärt. Die Architektenkammer des Saarlandes begrüßt das Ergebnis, kritisiert aber in ihrer Pressemitteilung vom 5. Februar 2026 das gewählte Verfahren.

Das Alte Finanzamt steht in zentraler Lage, unweit des Saarbrücker Schlosses, und soll künftig einen Nutzungsmix aus Büroflächen, Gastronomie und Dienstleistungen aufnehmen. Oberbürgermeister Uwe Conradt hob im Saarländischen Rundfunk die geplante Terrasse mit Blick über die Saar zum Schloss hervor, die den rückwärtigen Gebäudebereich beleben und begrünen soll. Finanzminister Jakob von Weizsäcker wertet das Projekt als Stärkung des Wirtschaftsstandorts Saarbrücken. Simon Matzerath, Leiter des Landesdenkmalamtes, bezeichnete die Entscheidung als Erfolg im Sinne des Allgemeinwohls. Die Jury sprach sich einstimmig für „Le 52“ aus. Im Bieterverfahren unterlag unter anderem die Victor’s Gruppe, deren Konzept den Abriss des Bestandsgebäudes und einen Hotelneubau vorsah.

Dass überhaupt Sanierungskonzepte möglich waren, verdankt sich einer Korrektur der zweiten Ausschreibung. Die erste Konzeptvergabe 2024/2025 war gescheitert, weil der einzige verbliebene Bieter aus wirtschaftlichen Gründen absprang. Die CDU-Fraktion des Saarländischen Landtags kommentierte dies durch ihre stellvertretende Vorsitzende Jutta Schmitt-Lang mit der Anmerkung, der nun eingeschlagene offene Weg mit angemessener Berücksichtigung des Denkmalschutzes hätte von Anfang an gewählt werden können. Die Saar-Grünen begrüßten die Entscheidung, mahnten aber Nachholbedarf bei der Beteiligung der Öffentlichkeit an.

Das Gebäude selbst ist ein charakteristischer Vertreter der bundesdeutschen Nachkriegsverwaltungsbauten der frühen fünfziger Jahre. Die äußere Gestalt mit ihrer zurückhaltenden Rasterfassade soll nach dem Entwurf weitgehend erhalten und behutsam modernisiert werden. Die stadträumliche Lage zwischen Altstadt und Saar verleiht dem Bauwerk eine Funktion, die über den reinen Nutzwert hinausreicht: Das Gebäude hält eine Blockkante und markiert den Übergang zum Flussraum. Ein Abriss hätte nicht nur den Verlust eines Zeitzeugen bedeutet, sondern eine Zäsur in der gewachsenen Stadtstruktur. Diese Abwägung gehört in ein Verfahren, in dem sie transparent erfolgen kann, nicht in die Angebotskalkulation eines Einzelinvestors.

Was unterscheidet eine Konzeptvergabe vom Ideenwettbewerb?

Die Architektenkammer des Saarlandes hat wiederholt einen interdisziplinären Ideenwettbewerb mit nachgeschalteter Konzeptvergabe gefordert. Dahinter steht eine klare rechtliche und fachliche Differenzierung. Planungswettbewerbe sind in den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) der Bundesarchitektenkammer geregelt und folgen bei öffentlichen Auftraggebern zusätzlich den §§ 78 ff. der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV). Sie erzeugen Konkurrenz auf der Ebene der Idee, unter gleichen Rahmenbedingungen für alle Teilnehmenden und mit anonymer Beurteilung durch ein fachkompetent besetztes Preisgericht. Der Auftrag zur Weiterbearbeitung folgt auf Grundlage der HOAI.

Eine Konzeptvergabe hingegen ist ein grundstücksbezogenes Verkaufsverfahren der öffentlichen Hand, rechtlich eingebettet in Haushalts- und Liegenschaftsrecht, nicht in Vergaberecht im engeren Sinne. Sie richtet sich primär an Investorinnen und Investoren, die jeweils eigene Planungsbüros beauftragen. Der Entwurfswettbewerb findet, wenn überhaupt, zwischen den Angeboten unterschiedlicher Investorenteams statt, nicht zwischen Entwürfen gleichberechtigt eingeladener Büros. Jens Stahnke, Präsident der Architektenkammer des Saarlandes, argumentiert, dass dieses Verfahren die Kreativität und Freiheit eines Ideenwettbewerbs nicht entfalten könne. Er verweist darauf, dass gerade die erste gescheiterte Konzeptvergabe den oft zitierten Zeitgewinn widerlegt: Statt einer Beschleunigung ergab sich eine Verzögerung um beinahe ein Jahr.

Diese Kritik ist nicht neu. Die Bundesarchitektenkammer und die Bundesstiftung Baukultur weisen seit Jahren darauf hin, dass die methodische Trennung von Ideenfindung und Investorenauswahl überlegene Ergebnisse liefert. Der Baukulturbericht 2020/21 „Öffentliche Räume“ hatte bereits die Zurückhaltung öffentlicher Auftraggeber bei Planungswettbewerben als strukturelles Problem der deutschen Verfahrenskultur benannt.

Welche Folgen hat das Verfahren für die Baukultur?

Der Fall des Alten Finanzamts zeigt die Risiken exemplarisch. Die erste Konzeptvergabe hatte Abriss und Neubau nicht ausgeschlossen. Erst in der zweiten Runde wurde der Erhalt als gleichwertige Option ausgeschrieben. Mit anderen Worten: Hätte sich in der ersten Runde ein Investor mit einem Abrisskonzept durchgesetzt, wäre ein bauzeitlich bedeutender Solitär der Saarbrücker Nachkriegsmoderne im Stadtkern verloren gegangen. Dass dies nicht geschah, ist kein Verdienst des Verfahrens, sondern Folge der gescheiterten Bieterlage.

Stahnke formuliert die strukturelle Kritik klar: Ein geeigneter Investor und sein interdisziplinäres Team seien zur Stelle gewesen, der Ausgang könne sich als glückliche Fügung erweisen, auf sein Glück könne man sich jedoch nicht immer verlassen. Hinter dieser Formulierung steht ein grundsätzliches Argument: Baukulturelle Qualität entsteht in Verfahren, die sie methodisch absichern. Der Planungswettbewerb nach RPW 2013 ist ein solches Verfahren. Die Konzeptvergabe ohne vorgeschaltete Ideenfindung ist es nicht.

Auch das Saarländische Denkmalschutzgesetz (SDSchG) spielt hier eine Rolle. Das Gebäude ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste des Saarlandes geführt. Der Bestandsschutz war formal gegeben, praktisch jedoch im ersten Verfahren zur Disposition gestellt. Eine denkmalpflegerisch konsistente Praxis würde den Denkmalwert als Ausgangspunkt fixieren und die Planung daran ausrichten. Genau dies leistet ein Ideenwettbewerb unter Beteiligung der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesdenkmalamtes.

Der Saarbrücker Fall steht nicht isoliert. Vergleichbare Debatten um Konzeptvergaben zeichnen sich auch in anderen Bundesländern ab, etwa bei innerstädtischen Nachnutzungen in Hamburg, Köln oder Leipzig. Die SAGA-Liegenschaften in Hamburg oder die Entwicklung ehemaliger Postareale in mehreren Großstädten haben gezeigt, dass reine Investorenverfahren in Lagen mit hohem stadträumlichem Anspruch an Grenzen stoßen. Die Initiative HouseEurope!, die 2025 auch im Saarland Resonanz fand, fordert darüber hinaus eine europaweite Stärkung des Weiterbauens gegenüber dem Abriss. Vor diesem Hintergrund ist die Haltung der Architektenkammer des Saarlandes weniger ein regionaler Einwand als ein Beitrag zu einer bundesweiten Diskussion über die Methodik öffentlicher Vergabeverfahren.

Für die Projektbeteiligten beginnt nun die Umsetzungsphase. Wandel Lorch Götze Wach Architekten bringen Erfahrung aus mehreren anspruchsvollen Konversionen mit, HDK Dutt & Kist verantworten die Freiraumplanung einschließlich der Saarterrasse. Die Architektenkammer wünscht dem Projekt eine erfolgreiche Umsetzung und betrachtet das Ergebnis als Bereicherung für die Saarbrücker Innenstadt. Die übergeordnete Frage bleibt: Sollen Konzeptvergaben ohne vorgeschalteten Wettbewerb zum Regelverfahren kommunaler und staatlicher Projektentwicklung werden? Das Saarland hat mit dem Fall „Le 52“ unfreiwillig eine Antwort geliefert: Zweimal ausschreiben, einmal nachjustieren, einmal Glück haben. Ein belastbares Verfahren sieht anders aus.