Baukunst - Der lange Weg zur Kreislaufwirtschaft am Bau
Wie Brüssel die Baustelle gläsern macht

Der lange Weg zur Kreislaufwirtschaft am Bau

19.04.2026
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Berthold Bürger

baukunst.art  |  INNOVATION | April 2026

Digitale Materialpässe unter EU-Druck

Ein digitaler Materialpass für Gebäude dokumentiert alle verbauten Materialien, Bauteile und ihre Kreislaufeigenschaften in strukturierter, maschinenlesbarer Form und wandelt sich mit der novellierten EU-Gebäuderichtlinie (EPBD 2024/1275) vom freiwilligen Zertifizierungsextra zur regulatorischen Anforderung. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht endet am 29. Mai 2026. Parallel zwingt die Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR 2024/1781) die Hersteller, digitale Produktpässe für einzelne Bauprodukte bereitzustellen. Zusammen entsteht ein neuer regulatorischer Boden für das, was Planerinnen und Planer in Deutschland seit Jahren unter dem Begriff Gebäuderessourcenpass diskutieren, aber nur selten routinemässig liefern.

Was genau verlangt die Europäische Union?

Zwei Rechtsakte greifen ineinander. Nach Artikel 22 der EPBD 2024 muss jeder Mitgliedstaat eine nationale Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden einrichten, die Energieausweise, Inspektionsberichte, Renovierungspässe sowie Angaben zu betriebsbedingten und grauen Emissionen und zum gesamten Treibhausgaspotenzial über den Lebenszyklus zusammenführt. In Artikel 2 der Richtlinie ist das digitale Gebäudelogbuch als einheitliches Instrument verankert. Bis voraussichtlich 31. Oktober 2028 wird das Europäische Komitee für Normung (CEN) einen harmonisierten Standard dafür erarbeiten, der auch ein Materialinventar und die Verknüpfung mit digitalen Produktpässen vorsieht. Artikel 7 der EPBD verpflichtet zusätzlich zur Berechnung und Offenlegung des Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzials nach DIN EN 15978: ab 2028 für alle Neubauten über 1.000 Quadratmeter Nutzfläche, ab 2030 flächendeckend.

Das ist eine regulatorische Kettenreaktion. Die Ökobilanz braucht ein Materialinventar, das Materialinventar braucht maschinenlesbare Produktdaten, die Produktdaten liefert künftig der digitale Produktpass nach ESPR. Dessen Ausgestaltung für Bauprodukte ist eng mit der überarbeiteten Bauproduktenverordnung (BauPVO, Verordnung (EU) 2024/3110) verzahnt. Der Materialpass auf Gebäudeebene wird damit zum Sammelpunkt vieler paralleler Datenströme.

Wer liefert die Infrastruktur schon heute?

Der Markt ist bereits sortiert. Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) hat 2023 die erste Fassung des Gebäuderessourcenpasses veröffentlicht, 2025 folgte die überarbeitete Version. Das Dokument erfasst sechs Themenbereiche mit 25 Teilaspekten, darunter verbaute Massen, Materialherkunft, CO2-Emissionen über eine Referenznutzungsdauer von 50 Jahren, Demontagefähigkeit und Zirkularitätsbewertung. Die beiden Fassungen, vollständig und reduziert, erlauben einen gestuften Einstieg. Kommerzielle Plattformen wie Madaster Germany, Concular, EPEA (Part of Drees & Sommer), Urban Mining Index und List Eco haben die Struktur integriert und berechnen daraus eigene Kennzahlen: den Madaster Zirkularitätsindikator (MZI), den Concular Circular Performance Index (CPX) und den DGNB-Zirkularitätsindex.

Die Ed. Züblin AG hat 2025 bei der Sanierung des Bürogebäudes Z2 in Stuttgart einen vollständigen DGNB-Gebäuderessourcenpass erarbeitet, ergänzt um eine Variantenstudie zur Wiederverwendung von Aluminium-Fassadenverkleidungen. Solche Projektdaten zeigen den nüchternen Befund hinter dem Konzept: Kreislauffähige Lösungen mit geringem Massenanteil an der Gesamtkonstruktion haben nur begrenzten Hebel auf das Gesamtergebnis. Der Pass macht Grössenordnungen transparent, auch die unbequemen.

Welche Konflikte entstehen in der deutschen Umsetzung?

Der Bund hatte einen digitalen Gebäuderessourcenpass ab 2025 im Rahmen des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude (QNG) angekündigt. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) entwickelt dazu ein modulares System: Modul 1 erfasst Materialien aus Bauteilkatalog und Herstellerangaben, weitere Module sollen Bestand und Sanierung abdecken. Mit dem Regierungswechsel 2025 hat sich der politische Schwerpunkt jedoch verschoben. Derzeit dominiert das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) als zentrales Vehikel der EPBD-Umsetzung die Agenda. Ob und wann der digitale Ressourcenpass verbindlich wird, bleibt laut einem Fachbeitrag der Zeitschrift nbau vom April 2026 offen. Eine einheitliche Bewertungsmethodik ist erst mit der Novellierung des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB 2.0) zu erwarten.

Hinzu kommt ein methodisches Problem. Am Markt existieren mehrere Bewertungsansätze ohne einheitlichen Standard. Zirkularitätsindizes rechnen mit unterschiedlichen Gewichtungen, Systemgrenzen variieren, die Qualität hängt stark davon ab, ob generische oder produktspezifische Umweltdaten nach DIN EN 15804 herangezogen werden. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) fordert in ihrer Stellungnahme zur EPBD-Umsetzung vom Juli 2025 eine stufenweise Einführung: zunächst Dokumentationspflicht, später ergänzt um verbindliche Grenzwerte.

Wie verändert das den Planungsalltag?

Der digitale Materialpass greift tief in die Leistungsphasen nach § 34 HOAI ein. Für eine belastbare Bewertung müssen Bauteilkataloge, Umweltproduktdeklarationen (EPDs) und BIM-Modelle koordiniert vorliegen, idealerweise ab Leistungsphase 3. Plattformen wie das Concular Life-Cycle Passport oder CircularLCA erzeugen den Pass automatisiert aus BIM-Daten oder tabellarischen Bauteilkatalogen. Die Anbieter beziffern die Zeitersparnis gegenüber der manuellen Excel-Bearbeitung auf bis zu 15 Arbeitstage. In der Praxis hängt der Nutzen an der Datenqualität im Modell. Sind Bauteile unpräzise klassifiziert, liefert auch der beste Algorithmus einen unscharfen Pass.

Parallel entsteht ein neuer Anwenderkreis ausserhalb der klassischen Planung. Banken und Rating-Agenturen nutzen Materialpässe zunehmend als Entscheidungsgrundlage für ESG-Bewertungen nach CSRD (ESRS E5) und für EU-Taxonomie-Nachweise. Die Dokumentation wird damit zum Instrument der Kapitalmarktfähigkeit eines Gebäudes. Fehlende Datenbasis bedeutet nicht mehr nur eine verpasste Zertifizierung, sondern ein potenzielles Stranded-Asset-Risiko.

Was bleibt zu tun?

Die regulatorische Richtung ist klar, die operative Umsetzung nicht. Drei Baustellen bleiben. Erstens fehlt ein nationaler Standard, der die EPBD-Frist im Mai 2026 mit der BNB-2.0-Methodik und der QNG-Praxis vereinbart. Zweitens müssen Herstellerinnen und Hersteller produktspezifische Umweltdaten nach DIN EN 15804 in maschinenlesbarer Form über die künftigen digitalen Produktpässe bereitstellen; ohne diese Grundlage bleibt der Gebäudepass auf generische Datensätze angewiesen. Drittens sind Architekturbüros gefragt, ihre Modellierungsstandards so anzupassen, dass Materialinformationen bereits ab Leistungsphase 2 mitgedacht werden. Wer das jetzt integriert, liefert 2028 die belastbaren Ökobilanzen, die ab dann regulatorisch verlangt werden. Wer wartet, arbeitet unter Zeitdruck.