Baukunst- Energiepläne bis 2040: Mainz setzt auf Fernwärme und Wärmepumpen
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Energiepläne bis 2040: Mainz setzt auf Fernwärme und Wärmepumpen

20.04.2026
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Claudia Grimm

baukunst.art  |  REGIONALES | Mainz | April 2026

Mainz zeigt, wie die Wärmewende in der Praxis aussehen kann

Die kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt Mainz definiert einen Zweiklang aus ausgebautem Fernwärmenetz und elektrischen Wärmepumpen als Grundgerüst der Wärmeversorgung bis 2040. Der Entwurf des Wärmeplans wurde am 11. März 2026 im zweiten Bürgerforum in der Rheingoldhalle vorgestellt und lag bis zum 27. März 2026 öffentlich zur Stellungnahme aus. Rechtsgrundlage ist das bundesweite Wärmeplanungsgesetz (WPG), das seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist und den 30. Juni 2026 als spätesten Abgabetermin für Großstädte festlegt.

Die Ausgangslage beschreibt die Bestandsanalyse der Stadt mit bemerkenswerter Klarheit. Auf das Erdgas entfallen 75 Prozent des Endenergieverbrauchs im Wärmesektor, auf das Heizöl drei Prozent. Nah- und Fernwärme erreichen einen Anteil von 20 Prozent, Biomasse und Wärmepumpen jeweils rund ein Prozent. Der Wohnsektor verantwortet 62 Prozent des städtischen Wärmeverbrauchs, Gewerbe und Industrie zusammen 28 Prozent, öffentliche Gebäude elf Prozent. Von den mehr als 40 000 Gebäuden im Stadtgebiet sind aktuell rund 3 000 an die Fernwärme angeschlossen. Mehrere zehntausend Haushalte beheizen ihre Wohnungen und Betriebe weiterhin mit Erdgas oder Heizöl. Die Transformation dieser Bestandsstruktur ist die eigentliche Aufgabe der Wärmewende.

Wo soll in Mainz künftig mit Fernwärme geheizt werden?

Die räumliche Differenzierung folgt dem Wärmemasterplan 2.0, den die GEF Ingenieur AG im Juli 2023 im Auftrag der Mainzer Stadtwerke AG und der Stadt Mainz erstellt hat. Das Stadtgebiet wurde in 35 Einzelgebiete und fünf Versorgungskategorien gegliedert, von Fernwärme-Vorranggebieten über Fernwärme-Eignungsgebiete bis hin zu Arealen der ausschließlich dezentralen Versorgung. Sieben Fernwärme-Vorranggebiete bilden das Rückgrat der künftigen Wärmeversorgung, darunter die Altstadt, die Neustadt, Teile der Oberstadt und der Universitätscampus. Hier sprechen hohe Wärmedichten, dichte Blockbebauung und der ohnehin anstehende Erneuerungsbedarf des Gasnetzes für einen flächendeckenden Anschluss. Das vorhandene Netz der Mainzer Fernwärme GmbH verfügt bereits über mehr als 100 Kilometer Länge und versorgt rund 1 000 größere Liegenschaften, unter ihnen der Mainzer Dom, die Johannes Gutenberg-Universität, die Universitätsmedizin, das Stadion des 1. FSV Mainz 05 und mehrere Landesministerien. Das gewachsene Netz ist kein Laborexperiment, sondern eine belastbare Infrastruktur mit ausbaufähigem Rückgrat.

Der Anteil erneuerbarer Energien in der Mainzer Fernwärme liegt aktuell bei rund 30 Prozent und erfüllt damit bereits heute die Quote, die das Wärmeplanungsgesetz erst ab 2030 verbindlich vorschreibt. Bis 2045 muss der Anteil auf 100 Prozent steigen. Für das Zwischenjahr 2040 fordert das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 88 Prozent gegenüber 1990. Als neue Wärmequellen prüfen die Stadtwerke die Abwärme der Kläranlage, die Abwärme der Müllverbrennungsanlage und Flusswasser aus dem Rhein. Industrieabwärme und Rechenzentren könnten künftig über Großwärmepumpen in das Netz einspeisen. In den Vorranggebieten erwägt die Stadt einen Anschluss- und Benutzungszwang nach § 109 der rheinland-pfälzischen Gemeindeordnung, der Eigentümerinnen und Eigentümern eine konkrete Anschlussverpflichtung auferlegen würde.

Welche Rolle übernehmen Wärmepumpen außerhalb der Vorranggebiete?

Für die Ein- und Zweifamilienhausgebiete an der Peripherie, etwa in Laubenheim, Hechtsheim, Drais oder Marienborn, empfehlen die Gutachter den Einsatz elektrischer Wärmepumpen, ergänzt durch dezentrale Photovoltaikanlagen und Wärmespeicher. Luftwärmepumpen rangieren im Gesamtranking der GEF Ingenieur AG direkt hinter der Fernwärme, gefolgt von Erdwärmepumpen, Holzpelletkesseln und H2-ready Gaskesseln. Reine Erdgaskessel und Ölheizungen erfüllen die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei einem Heizungstausch nicht mehr. Aktuell sind im Stadtgebiet mehr als 700 Wärmepumpen installiert. Die Mainzer Netze GmbH rechnet mittelfristig mit mehreren zehntausend zusätzlichen Anlagen und orientiert ihren Stromnetzausbau bereits am Wärmemasterplan 2.0. Zusätzliche Trafostationen werden vorrangig in den dezentral zu versorgenden Gebieten errichtet, da der Leistungsausbau im 110-kV-Netz fünf bis zehn Jahre Vorlauf benötigt.

Die rechtliche Situation bleibt vielschichtig. Die Anschlusspflicht der Mainzer Netze GmbH für Wärmepumpen gilt zunächst auch innerhalb der Fernwärme-Vorranggebiete, solange die kommunale Wärmeplanung keine abweichende Regelung trifft. Das GEG verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer bei einem Heizungstausch zur Deckung von mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien. Bauherren in den Fernwärme-Eignungsgebieten stehen damit vor einer Entscheidung, die der Wärmeplan vorstrukturiert, aber nicht erzwingt. Der Plan ist nach § 3 WPG ein strategisches Instrument, kein Umsetzungsbefehl. Für Gebäudeeigentümer entstehen aus der Einstufung eines Gebiets keine unmittelbaren Verpflichtungen. Umweltdezernentin Janina Steinkrüger (Grüne) betont, die Zuordnung lasse Ausnahmen zu und sei nicht straßenscharf gedacht.

Die Kosten der Transformation sind beträchtlich. Die Erstellung des Wärmeplans selbst kostet die Stadt rund 500 000 Euro, je zur Hälfte für die eigentliche Planung und für begleitende Maßnahmen wie Machbarkeitsstudien für Nahwärmenetze, Öffentlichkeitsbeteiligung und Fachveranstaltungen. Die eigentlichen Investitionen für Netzausbau, Erzeugung und Gebäudesanierung werden nach Einschätzung der Mainzer Stadtwerke AG mehrere hundert Millionen Euro erreichen. Vorstandsmitglied Kerstin Stumpf verweist auf den zusätzlichen Personalbedarf im Handwerk und in der Versorgungswirtschaft und mahnt sozialverträgliche Umsetzungspfade an, für die politische Flankierung nötig sei. Vorstandsvorsitzender Daniel Gahr konkretisiert die Wärmestrategie parallel zur kommunalen Wärmeplanung, einschließlich des Fernwärmeausbaus und des Stromnetzausbaus für den erwarteten Zubau an Wärmepumpen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist bewusst breit angelegt. Ortsbeiratsveranstaltungen im September und November 2025 bereiteten das Terrain, ein erstes Bürgerforum fand am 2. Oktober 2025 statt, das zweite Bürgerforum mit Vorstellung des Entwurfs am 11. März 2026 in der Rheingoldhalle. Vom 2. bis zum 27. März 2026 konnten Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Wärmeplans im Umweltladen in der Steingasse einsehen und über die digitale Plattform Senf Stellungnahmen einbringen. Diese Verfahrensarchitektur unterscheidet sich von dem, was das WPG mindestens vorschreibt, und ist eher eine bewusste planungskulturelle Entscheidung. Sie erhöht die Akzeptanz und liefert gleichzeitig lokalspezifische Informationen, etwa zu Sanierungsvorhaben oder zur Bereitschaft einzelner Eigentümergemeinschaften für einen Fernwärmeanschluss.

Mainz nutzt die Wärmeplanung als Scharnier zwischen Bundesrecht und örtlicher Planungskultur. Der Masterplan 100 % Klimaschutz (Stadtratsbeschluss 1423/2022) bindet die Wärmewende an das übergeordnete Ziel einer Klimaneutralität bis spätestens 2050, idealerweise bereits 2035. Die Szenarien des Wärmeplans adressieren genau diesen Zielkorridor mit Zwischenjahren 2030 und 2040. Ob das ambitionierte Zieljahr 2035 erreichbar bleibt, hängt weniger am Plan selbst als an der Geschwindigkeit des Netzausbaus, an der künftigen Rolle der Mainzer Netze GmbH beim Weiterbetrieb der Gasleitungen und an der Frage, wie viele Eigentümerinnen und Eigentümer den empfohlenen Technologiepfad tatsächlich einschlagen. Hinzu kommt der Faktor der Bauleitplanung: Über § 9 BauGB lassen sich in neuen Bebauungsplänen Festsetzungen zugunsten klimafreundlicher Wärmeversorgung treffen, vom Anschluss an ein Wärmenetz bis zur Solarpflicht. Für andere Kommunen im Rhein-Main-Gebiet liefert die Landeshauptstadt Mainz damit einen Referenzfall mit belastbaren Zahlen, einer räumlich präzisen Strategie und einer öffentlichen Beteiligung, die sich nicht auf die Pflichtformate des WPG beschränkt.