Die neue Niedersächsische Bauordnung 2024: Bauen soll einfacher und günstiger werden
Mit der Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die am 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist, hat die Landesregierung ein deutliches Signal gesetzt: Bauen im Bestand soll einfacher, schneller und kostengünstiger werden. Dies entspricht den dringend notwendigen Anforderungen an den Wohnungsmarkt und den ökologischen Imperativen unserer Zeit.
Erleichterungen im Bestand
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft das Bauen im Bestand, insbesondere die Reduzierung der Grenzabstände, die nun eine effizientere Nutzung von Grundstücken ermöglicht. Diese Anpassung könnte für viele Bauherrinnen und Bauherren den entscheidenden Unterschied ausmachen, ob ein Projekt wirtschaftlich tragfähig ist oder nicht. Der Verzicht auf die Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen für Wohnungen stellt eine weitere wesentliche Erleichterung dar. Diese Maßnahme senkt nicht nur die Baukosten, sondern fördert auch die Umnutzung und Erweiterung von Bestandsgebäuden, die oft durch fehlende Stellflächen behindert wurden.
Neuerungen bei Rettungswegen und Genehmigungsverfahren
Neben der Stellplatzpflicht wurden auch die Anforderungen an Rettungswege gelockert. Künftig ist bei Umbaumaßnahmen im Bestand nicht mehr zwingend ein zweiter Rettungsweg erforderlich, was den Umbau vieler älterer Gebäude deutlich vereinfacht. Auch die Genehmigungsfreiheit für bestimmte Umbauten, wie etwa den Dachgeschossausbau, zeigt, dass die Novelle auf Praxisnähe und Effizienz setzt. Dies reduziert den administrativen Aufwand und beschleunigt den Bauprozess erheblich.
Kritik und Nachbesserungsbedarf
Trotz der positiven Ansätze gibt es auch kritische Stimmen aus der Fachwelt. So weist Robert Marlow, Präsident der Architektenkammer Niedersachsen, darauf hin, dass mit den geplanten Änderungen zunehmend Verantwortung auf die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser verlagert wird. Besonders das neue Mitteilungsverfahren, das als einziger Weg zu den neuen Erleichterungen führt, wird in diesem Zusammenhang kritisch betrachtet. Es wird vorgeschlagen, das „Vieraugen-Prinzip“ fakultativ beizubehalten, um die Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen.
Ein weiterer Diskussionspunkt betrifft die neuen Dokumentationspflichten. Diese dürfen laut Marlow nicht so weitreichend interpretiert werden, dass das eigentliche Ziel der Vereinfachung durch einen erhöhten Dokumentationsaufwand wieder konterkariert wird. Auch die fehlende Anzeigepflicht für Abrisse sowie nicht aufgegriffene Vorschläge zur Erleichterung von Anbauten werden von der Kammer als verpasste Chancen angesehen.
Fazit: Ein großer Schritt nach vorne
Trotz der Kritik stellt die Novelle der NBauO einen bedeutenden Fortschritt dar. Die Änderungen ermöglichen es, schneller und kostengünstiger zu bauen, und bieten gerade im Bereich des Bestandsbaus erhebliche Vorteile. Auch wenn einige Details noch nachgebessert werden könnten, ist die Novelle ein wichtiger Schritt, um den Wohnungsbau in Niedersachsen zu fördern und dabei gleichzeitig ökologische und ökonomische Ziele in Einklang zu bringen. Die intensive Einbindung der Berufspraxis in den Gesetzgebungsprozess zeigt zudem, dass die Landesregierung die Bedürfnisse der Bauwirtschaft ernst nimmt und bereit ist, pragmatische Lösungen umzusetzen. mehr…