Alle Gebäude klimaneutral?

Die EU hat sich auf strengere Energievorgaben für den Gebäudesektor verständigt, mit dem Ziel, bis 2050 eine vollständige Klimaneutralität aller Gebäude in der EU zu erreichen. Ursprüngliche Pläne für eine verpflichtende Renovierung von Hausbesitzern wurden jedoch verworfen.

Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten haben sich im Kampf gegen den Klimawandel auf schärfere Energieeffizienzanforderungen für Gebäude geeinigt. Die Reform der Gebäuderichtlinie sieht vor, dass ab 2030 alle neu errichteten Gebäude klimaneutral sein müssen, während öffentliche Gebäude bereits ab 2028 diesem Standard entsprechen sollen. Die gesamte Gebäudestruktur soll bis 2050 ebenfalls klimaneutral werden. Demnach wird es keine zwingende Sanierungspflicht für Hausbesitzer geben, wie sie ursprünglich von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde, was darauf hinauslief, dass energetisch ineffiziente Gebäude hätten renoviert werden müssen.

Die Bundesregierung unterstützte diesen Vorschlag zunächst, hat aber im Verlauf der Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz davon Abstand genommen. Kontroversen entstanden vor allem aufgrund der potenziell hohen Kosten für Hausbesitzer, die insbesondere ältere Gebäude betreffen könnten. Der Eigentümerverband Haus & Grund warnte vor dramatischen Wertverlusten bei diesen Objekten. Die EU-Kommission hingegen betonte die langfristigen Vorteile von Renovierungen durch den reduzierten Energieverbrauch.

Die vereinbarten Maßnahmen setzen nun auf eine allgemeine Vorgabe, den durchschnittlichen Energieverbrauch im Gebäudebereich bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 22 Prozent zu senken. Obwohl der Fokus auf den bisher am schlechtesten sanierten Gebäuden liegen soll, liegt die Erreichung dieser Vorgaben weitgehend in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten.

Für Nicht-Wohngebäude bleibt die Verpflichtung bestehen, dass bis 2033 die 16 Prozent der am schlechtesten sanierten Objekte renoviert werden müssen. Es gibt auch die Vorschrift zur Installation von Solaranlagen, sofern dies technisch und wirtschaftlich umsetzbar ist. Zudem sollen bis 2040 Heizungsanlagen, die fossile Brennstoffe nutzen, ersetzt werden.

Ab 2025 werden finanzielle Förderungen für den Einbau von beispielsweise Gas- oder Ölheizungen eingestellt. Es können jedoch Anreize für den Einbau hybrider Lösungen angeboten werden, bei denen beispielsweise ein Gaskessel zusammen mit einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe betrieben wird. Ciarán Cuffe, der Berichterstatter des Europaparlaments, betonte, dass verschwendete Energie gleichbedeutend mit verschwendetem Geld sei und dass Bürger dabei unterstützt werden müssen, Energie zu sparen und sich vor schwankenden Energiepreisen zu schützen.

Einige Politiker äußerten sich nach der Einigung erleichtert, indem sie betonten, dass dies eine beruhigende Nachricht für Millionen von Eigentümern und Mietern in Deutschland sei. Der Eigentümerverband Haus & Grund zeigte sich ebenfalls erleichtert und erklärte, dass die Bedrohung eines massiven Wertverlusts von Gebäuden nun abgewendet sei. Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen bezeichnete die Einigung als einen „guten Weg“.

Umweltverbände äußerten Kritik und wiesen auf soziale Folgen hin. Sie hätten sich strengere Vorgaben für besonders schlecht isolierte und somit ineffiziente Gebäude gewünscht, da diese zur Klimakrise und Energiearmut beitragen. Besonders Menschen mit niedrigem Einkommen, die oft in energetisch ineffizienten Gebäuden leben, seien von hohen Energiekosten betroffen.

Diese Entscheidung geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück, die diesen vor knapp zwei Jahren vorgelegt hatte. Gebäude sind verantwortlich für rund 40 Prozent des Energieverbrauchs und etwa ein Drittel der Treibhausgasemissionen in der EU. Eine bessere Dämmung von Häusern oder der Einsatz moderner Heizungen kann den Energiebedarf erheblich reduzieren. Diese geplante Gesetzesänderung ist Teil des Klimapakets „Fit for 55“, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 Prozent zu senken.

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