Das neue Gesetz wurde von Bayerns Kunstminister Markus Blume als eine zeitgemäße Reform des Denkmalschutzes im 50. Jubiläumsjahr bezeichnet.
Nach einer mehrmonatigen konstruktiven Beratung im Bayerischen Landtag, einschließlich einer Expertenanhörung, wurde es nach der zweiten Lesung verabschiedet.
Das neue Bayerische Denkmalschutzgesetz enthält innovative Neuerungen im Bereich der Denkmalpflege. Unter anderem wird der Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich erleichtert, jedoch unter der Bedingung, dass dies fachlich verträglich und verantwortbar ist. Bayerns Kunstminister Markus Blume betont, dass Denkmalschutz gleichzeitig Klimaschutz bedeutet. Mit dem neuen Gesetz wird die Denkmalpflege für die Nutzung regenerativer Energien geöffnet und es eröffnen sich neue Perspektiven für den Erhalt der bayerischen Denkmäler. Das Gesetz vereint Tradition und Innovation und ermöglicht somit eine zeitgemäße Bewahrung des kulturellen Erbes Bayerns. mehr