Fachinformationen zur neuen Ersatzbaustoffverordnung
Die Architekturbranche steht vor neuen Herausforderungen: Die am 1. August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung (EBV) und die novellierte Bundes-Bodenschutzverordnung (BBodSchV) bringen zahlreiche Veränderungen mit sich. Nach über 15 Jahren Gesetzgebungsverfahren sollte die EBV ursprünglich Klarheit schaffen und die Recycling-Quoten steigern. Doch die Realität sieht anders aus. Der regulatorische Flickenteppich ist eher gewachsen, und viele befürchten, dass die Verordnung zu mehr Deponierung statt zu mehr Recycling führt.
Für Architekten und Landschaftsarchitekten sind die Auswirkungen der EBV besonders bei der Planung von Bauvorhaben relevant, die Bodenaushub oder den Einsatz mineralischer Ersatzbaustoffe (MEB) in technischen Bauwerken betreffen. Die EBV gilt für alle klassischen Tief- und Straßenbauprojekte, nicht aber für den Hochbau. Sie stellt umfangreiche Anforderungen an die Herstellung, Probenahme und Untersuchung von MEB sowie deren Einbau in technische Bauwerke.
Ein zentrales Problem ist die fast automatische Gleichsetzung von DIN-Normen mit anerkannten Regeln der Technik (aRdT), was Abweichungen erschwert. Dies führt zu einer Rechtsunsicherheit, die durch die umfangreichen FAQ-Listen und Vollzugshinweise der Umweltministerien der Länder nur bedingt gemildert wird.
Für eine detaillierte Übersicht über die neuen Regelungen und ihre praktischen Auswirkungen empfehlen wir den Artikel „Die neue Ersatzbaustoffverordnung“ im Deutschen Architektenblatt 04.2024. Dieser Beitrag bietet eine wertvolle Orientierung und hilft Architekten, sich in dem komplexen Regelwerk zurechtzufinden und fundierte Entscheidungen zu treffen.
Besuchen Sie die Website des Deutschen Architektenblatts, um den vollständigen Artikel zu lesen und sich umfassend über die neuen Anforderungen zu informieren. mehr…