Nachhaltigkeit, Klimawandel und Denkmalschutz

Ziel der Denkmalpflege ist der Erhalt historisch wichtiger Substanz, sowohl unter der Erde als Boden- als auch über der Erde als Baudenkmäler.

Nur über dieser „Zeugen in der Substanz“ kann unsere Geschichte abgelesen werden, zudem ist der Schutz von Baudenkmälern – in Bayern gerade mal 1,4% des Gebäudebestands – auch ein wichtiger Beitrag zum Substanzerhalt und des Umgangs mit grauer Energie und damit zur Nachhaltigkeit. Dabei können die Methoden der Denkmalpflege und ihre Instrumente durchaus als „role model“ für das Bauwesen insgesamt gesehen werden, geht doch die bauliche Entwicklung künftig sehr viel stärker in Richtung Umnutzung als hin zum Abriss und zum Neubau wie bisher.

Parallel dazu gibt es die Bemühungen von EU und Bund den Bausektor energetisch hochzurüsten, möglichst hin zum Niedrigenergie und „+ Energiehaus“, auch Altbauten sollen mittelfristig energetisch ertüchtigt werden, so dass sie möglichst Neubaustandard erreichen. Das ist natürlich nur mit ganz erheblichen Investitionen und massiven Eingriffen in den Baubestand verbunden. Ziel der Denkmalpflege ist dagegen, sich nicht zu verweigern, hierbei aber ein vernünftiges „Maß zu halten“ und nicht im Zuge eines missverstandenen „Green Deals“ das Kind mit dem Wasser auszuschütten. Denkmäler machen nur einen kleinen Prozentanteil des Baubestands aus, tragen aber in ganz erheblicher Weise unsere Geschichte in sich, zeigen regionale Charakteristika auf und transportieren Heimatgefühl hinein in unsere Gesellschaft. Diese Gebäude können selbstverständlich auch energetisch ertüchtigt werden, ebenso stellt es kein Problem dar, sie mit Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien zu versehen, so dass eine Teilhabe an der Gewinnung günstiger Energien auch für Denkmaleigentümerinnen und Eigentümer möglich ist.

Im Vordergrund aber steht dabei immer „das Besondere“, weshalb diese Bauten unter Schutz gestellt worden sind. „Plakative rechtliche Vorgaben“ für energetische Optimierung müssen für Denkmäler ausgenommen bleiben, zu groß ist die Gefahr von Identitätsverlust durch Vollwärmeschutz und Dreifachverglasungen anstatt verzierter Putzfassaden und Kastenfenstern. Denkmäler müssen in jedem Einzelfall geprüft werden, ob und in welcher Weise bei ihnen eine energetische Ertüchtigung möglich ist, ohne dass ihre zumeist jahrhundertealten Eigenarten gefährdet werden. Denkmäler so aufzurüsten wie Neubauten wird nur im Einzelfall möglich sein, weshalb die Vorgaben von Bund und EU nicht für Denkmäler gelten können, ohne dass deren eigentlicher Wert für die Gesellschaft verloren gehen würde.

Eine Gesellschaft kann natürlich darüber entscheiden, was ihr wichtig ist. Gesetze können gefasst, geändert oder auch wieder aufgehoben werden, wobei Letzteres viel zu selten passiert. Auch Denkmalschutzgesetze mit ihren besonderen Schutzbestimmungen kann man ändern. Zieht man aber in Betracht, dass in Bayern nur etwa 109.000 Einzeldenkmäler existieren, die ca. 1,4% des Gebäudebestands ausmachen, dann wird schnell klar, dass die bei einer energetischen Optimierung dieser Bauten erreichbaren Energieeinsparungspotentiale für die Gesellschaft kaum von Belang sind, der im Vergleich dazu stehende Verlust an Identität wäre dagegen ungleich größer.

Die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) ist nicht sehr aussagestark, in den Zahlen ungenau und in den Aussagen pauschal. Rechtlich gesehen ist das UBA für die Denkmalpflege ohne Bedeutung, da Denkmalschutz zum kulturellen Bereich gehört, der in die Länderzuständigkeit fällt, eine Bundes- oder Europazuständigkeit gibt es hier nicht. Auch die VdL = „Vereinigung der Landesdenkmalpfleger“ ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Landesdenkmalämter zum inhaltlichen Austausch und hat keine Vertretungskompetenz für eine bundesweite Denkmalpflege, die ausschließliche Länderaufgabe ist.

Ähnlich ist es mit dem DNK, dem deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz, das lediglich die Bundesregierung berät. In den Ländern sind die Landesgesetzgeber verantwortlich. Genau das hat der Freistaat Bayern im vergangenen Jahr 2023 getan, das BayDSchG wurde zugunsten der Gewinnung regenerativer Energien am Denkmal und der Gewinnung von Windenergieanlagen – schonend – geändert, ein Gewinn sowohl für den Umwelt- als auch für den Denkmalschutz.

Prof. Dipl.-Ing. Architekt Mathias Pfeil
Generalkonservator

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Hofgraben 4 · 80539 München
Tel.: 089 2114-275 · Fax: 089 2114-403
Mathias.Pfeil@blfd.bayern.de

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