
Bild: Andrea De Santis/Unsplash
08.02.2024
/
/
Redaktion.baukunst.art
Die Haftung im Bauvertrag steht im Fokus, insbesondere wenn Architekten ihren Auftraggebern Vertragsklauseln oder sogar maßgeschneiderte Vertragsentwürfe gemeinsam mit anderen Planungs- und Baubeteiligten anbieten.
In solchen Fällen erbringen Architekten unzulässigerweise Rechtsdienstleistungen und haften persönlich für etwaige entstehende Schäden. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mahnt dazu, auch in anderen Bereichen äußerste Vorsicht walten zu lassen. mehr

Schrottimmobilien und Wohnungsmangel: Wenn Verfall zum Geschäftsmodell wird
Während der Wohnungsmangel Rekordstände erreicht, verfallen tausende Gebäude ungenutzt. Schrottimmobilien sind kein Randphänomen, sondern ein systemisches Problem mit politischer Sprengkraft....

Neues Terminal 3 am Frankfurter Flughafen: Die Neue Nationalgalerie lässt grüßen
Vier Milliarden Euro, 21 Jahre Bauzeit, eine 18 Meter hohe Glashalle: Christoph Mäcklers Terminal 3 verbeugt sich vor Mies van der Rohes Neuer Nationalgalerie....

Drei bis fünf Prozent: Was der Iran-Krieg für deutsche Bauherren wirklich bedeutet
Drei bis fünf Prozent teurer seit Kriegsbeginn: Der Iran-Konflikt verschärft die strukturelle Krise am Bau. Die Berufspolitik steht unter sichtbarem Zugzwang....
Die besten Unis für Architektur
12.05.2023
KI – Jenseits des Menschlichen?
28.02.2024
Baukunst ist eine Haltung
14.12.2023
Alles neu macht der Mai
30.05.2023
Surrealistische Architektur
28.02.2022








