Bild: Andrea De Santis/Unsplash
08.02.2024
/
/
RED
Die Haftung im Bauvertrag steht im Fokus, insbesondere wenn Architekten ihren Auftraggebern Vertragsklauseln oder sogar maßgeschneiderte Vertragsentwürfe gemeinsam mit anderen Planungs- und Baubeteiligten anbieten.
In solchen Fällen erbringen Architekten unzulässigerweise Rechtsdienstleistungen und haften persönlich für etwaige entstehende Schäden. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mahnt dazu, auch in anderen Bereichen äußerste Vorsicht walten zu lassen. mehr
Wolkenkratzer der Eitelkeit: Der wahre Preis des Luxus-Wohnens
Luxus-Wohntürme von Edelmarken erobern die Skylines der Metropolen. Doch sind sie mehr als opulente Statussymbole? Eine kritische Betrachtung der architektonischen und gesellschaftlichen Auswirkungen....
Abschied vom Wohntraum? Das Einfamilienhaus in der Nachhaltigkeitskrise
Das Einfamilienhaus, lange Symbol des Wohlstands, steht vor Herausforderungen. Zwischen Flächenverbrauch und Wohnträumen, Nachhaltigkeit und Individualität – wie sieht die Zukunft dieser Wohnform aus?...
Revolution am Berg: Wie der Weisse Turm von Mulegns Architektur neu definiert
Der Weisse Turm von Mulegns, ein bahnbrechendes 3D-Druck-Projekt, verbindet Architektur, Technologie und Kultur. Als Symbol für Innovation und regionale Wiederbelebung beeindruckt er weltweit....
Die besten Unis für Architektur
12.05.2023
KI – Jenseits des Menschlichen?
28.02.2024
Baukunst ist eine Haltung
14.12.2023
Alles neu macht der Mai
30.05.2023
Surrealistische Architektur
28.02.2022