
Bild: Andrea De Santis/Unsplash
08.02.2024
/
/
Berthold Bürger
Die Haftung im Bauvertrag steht im Fokus, insbesondere wenn Architekten ihren Auftraggebern Vertragsklauseln oder sogar maßgeschneiderte Vertragsentwürfe gemeinsam mit anderen Planungs- und Baubeteiligten anbieten.
In solchen Fällen erbringen Architekten unzulässigerweise Rechtsdienstleistungen und haften persönlich für etwaige entstehende Schäden. Ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mahnt dazu, auch in anderen Bereichen äußerste Vorsicht walten zu lassen. mehr

Die Sonnen-Verschwörung
Liebe Kollegin, lieber Kollege, am 21. Juni 2025 um 4:42 Uhr deutscher Zeit erreichte die Sonne ihren höchsten Stand über der Nordhalbkugel – die Sommersonnenwende markiert nicht nur...

Greenwashing am Bau: Österreichs Sanierungsschwindel entlarvt
Nur 1,5 Prozent Sanierungsrate bei 1,7 Millionen sanierungsbedürftigen Gebäuden – Österreichs Klimaziele bleiben ein Wunschtraum....

Wien: Baukultur zwischen Tradition und Innovation
Wie die Donaumetropole mit geologischen Herausforderungen und städtebaulichen Visionen ihre Zukunft gestaltet Fundamentale Herausforderungen im Wiener Untergrund Wer heute durch Wien spaziert, ahnt selten, auf welch schwierigem Terrain...
Die besten Unis für Architektur
12.05.2023
KI – Jenseits des Menschlichen?
28.02.2024
Baukunst ist eine Haltung
14.12.2023
Alles neu macht der Mai
30.05.2023
Surrealistische Architektur
28.02.2022